Der Landesvorstand der AfD Baden-Württemberg hat der bisherigen AfD-Fraktion im Kreistag Ravensburg die Berechtigung entzogen, den Parteinamen, die Kurzbezeichnung AfD sowie die Parteikennzeichen zu verwenden. Dies teilte der Landesverband am Mittwoch mit.
Gründe für den Entzug des Namensrechts
Nach Angaben des Landesvorstands sei die Fraktionsführung und die interne Zusammensetzung nicht mehr mit den Grundsätzen, Interessen und der politischen Zuordnung der AfD vereinbar. „Wenn der Name der AfD geführt wird, muss auch zweifelsfrei AfD-Politik vertreten werden“, erklärten die Landesvorsitzenden Markus Frohnmaier und Emil Sänze in der Mitteilung. Konkrete Einzelheiten zu den Vorwürfen wurden nicht genannt.
Der stellvertretende Vorsitzende der siebenköpfigen Fraktion, Walter Schuler, sagte der Deutschen Presse-Agentur, man wolle die Angelegenheit intern besprechen und einen Rechtsanwalt einschalten. Er selbst und der Fraktionsvorsitzende seien inzwischen aus der Partei ausgetreten.
Parteiaustritte und drohende rechtliche Schritte
Der Justiziar des Landesverbands, Marc Bernhard, verwies auf die Parteiaustritte. Damit seien zwei Parteiausschlussverfahren zuvorgekommen worden. Hintergründe seien unter anderem Aussagen oder Vorfälle, die nicht mit den Werten der AfD vereinbar seien – wie das Verwenden verfassungsfeindlicher Symbole. Das Vorgehen sei mit dem Bundesvorstand abgesprochen, so Bernhard.
Die Fraktion wurde aufgefordert, dem Landratsamt Ravensburg eine neue Fraktionsbezeichnung mitzuteilen und bestehende öffentliche Auftritte entsprechend anzupassen. Sollte sie weiterhin den Parteinamen oder die Kennzeichen nutzen, behalten sich Bundes- und Landesverband rechtliche Schritte vor.



