Sachsens Innenminister: Kein Automatismus bei Waffenentzug
Die bloße Mitgliedschaft in der AfD ist in Sachsen weiterhin kein ausreichender Grund für einen Waffenentzug. Dies betonte Innenminister Armin Schuster in einem Interview mit der „Leipziger Volkszeitung“ und der „Sächsischen Zeitung“. Ein „sturer Automatismus würde der Sache nicht gerecht“, erklärte der Minister. Konkret bedeute dies, dass nicht jeder Jäger oder Sportschütze allein aufgrund einer Parteimitgliedschaft unter Generalverdacht stehe. Für waffenrechtliche Konsequenzen müsse vielmehr ein zusätzliches Element hinzukommen, um eine Unzuverlässigkeit des Waffenbesitzers anzunehmen.
Zuverlässigkeit als oberstes Gebot für Waffenerlaubnis
Das Waffengesetz des Bundes regelt auch die Bedingungen für den Besitz von Waffen. Besitzer müssen demnach zuverlässig sein. Diese Zuverlässigkeit ist unter anderem dann nicht mehr gegeben, wenn sie einer extremistischen Vereinigung angehören oder diese in relevanter Weise unterstützen. Der sächsische AfD-Landesverband wird vom Landesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Zwar hat die Partei juristisch dagegen geklagt, jedoch bislang ohne Erfolg.
Erlass des Innenministeriums soll einheitlichen Maßstab gewährleisten
Um eine einheitliche Handhabung zu gewährleisten, hat das sächsische Innenministerium einen Erlass herausgegeben, der den Waffenbehörden als Handreichung dient. Damit soll verhindert werden, dass jede Behörde einen eigenen Maßstab anlegt. Jäger und Sportschützen im Freistaat hatten sich zuvor unter Generalverdacht gestellt gefühlt. Schuster räumte ein, dass Gerichte in Deutschland in dieser Sache unterschiedliche Urteile gefällt haben. „Selbst die Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz zu diesem Thema, die vor einem Jahr eingesetzt wurde, hat sich noch nicht auf eine einheitliche Linie verständigen können.“
Der Minister präzisierte: „Menschen, die mit der AfD sympathisieren oder die Partei wählen, sind im Sinne des Erlasses noch keine relevanten Unterstützer. Aber andere, die der Partei maßgeblich helfen – ob es nun das Aufhängen von Wahlplakaten, das Ausleihen von Fahrzeugen oder das Überlassen von Räumen ist –, kommen nicht darum herum, dass wir sehr genau hinschauen.“ Dies sei das Ziel des Bundesgesetzes, und daran würden sich auch die sächsischen Waffenbehörden weiterhin halten.
Schuster: Echte Gefährder identifizieren
Schuster zufolge geht es darum, die „echten Gefährder“ zu identifizieren. Die Waffenbehörden müssten bei Neuerteilungen oder Verlängerungen von Waffenerlaubnissen eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz durchführen. „Ganz klar: Um ins Blickfeld zu geraten, reicht es nicht, mal eine möglicherweise politisch auffällige Meinung geäußert zu haben. Nein, es muss ein extremistischer Bezug festgestellt werden – erst in solchen Fällen kann der Verfassungsschutz aktiv werden.“



