Die AfD könnte nach den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026 möglicherweise erstmals eine Regierung führen. Ihr 100-Tage-Programm, das Spitzenkandidat Ulrich Siegmund vorstellt, enthält mehrere umstrittene Vorhaben. Besonders ein Punkt sorgt für verfassungsrechtliche Bedenken: ein Begrüßungsgeld für Neugeborene, das nur gewährt werden soll, wenn mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Verfassungsrechtlerin sieht klaren Verstoß
Die Potsdamer Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf erklärte gegenüber dem Magazin „Stern“, dass diese Regelung gegen mehrere Grundrechte verstoße. „Wenn der Staat Familien fördert, dann darf er das nicht nur auf deutsche Kinder oder deutsche Eltern beschränken“, betonte sie. Ihrer Einschätzung nach handelt es sich um eine verfassungswidrige Differenzierung zwischen Eltern mit und ohne deutsche Staatsbürgerschaft.
Das Wahlprogramm der AfD in Sachsen-Anhalt sieht unter dem Punkt „Kinderwillkommensgeld einführen!“ vor, dass nur Familien mit mindestens einem deutschen Elternteil und einem festen Erstwohnsitz beider Eltern im Bundesland von mindestens einem Jahr das Geld erhalten. Brosius-Gersdorf hat nach eigenen Worten ein „ganz deutliches verfassungsrechtliches Störgefühl“. Sie argumentiert, dass Ehe und Familie nach Artikel 6 des Grundgesetzes unter dem besonderen Schutz des Staates stehen – unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Familienmitglieder.
Diskriminierung und Menschenwürde
Die Verfassungsrechtlerin sieht in dem Vorhaben nicht nur einen Verstoß gegen das Familiengrundrecht, sondern auch gegen das Diskriminierungsverbot wegen der Abstammung und gegen die Menschenwürde-Garantie. „Ehe und Familie stehen unter dem Schutz des Grundgesetzes – und da stehen grundsätzlich alle Familien unter diesem Schutz. Egal, ob das deutsche Familien sind oder ob die Eltern Ausländer sind, ob das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat oder nicht“, präzisierte sie.
Die AfD wird in Sachsen-Anhalt vom Landesverfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft. Die Partei strebt eine Alleinregierung an und liegt laut einer aktuellen Insa-Umfrage mit 41 Prozent deutlich vor der CDU (24 Prozent). Die derzeitige Koalition aus CDU, SPD und FDP könnte nach der Wahl ihre Mehrheit verlieren. Nur die Linke erreicht ebenfalls zweistellige Werte, während Grüne und SPD knapp über der Fünfprozenthürde liegen könnten.
Rechtliche Hürden für AfD-Pläne
Sollte die AfD nach der Wahl tatsächlich regieren, müsste sie ihre Gesetzesvorhaben am Grundgesetz messen lassen. Das geplante Begrüßungsgeld wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit vor dem Bundesverfassungsgericht angreifbar. Brosius-Gersdorf betont, dass die Förderung von Familien nicht an die Staatsangehörigkeit geknüpft werden dürfe. Sie fordert die Politik auf, solche verfassungsfeindlichen Pläne ernst zu nehmen und ihnen entgegenzutreten.
Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt findet am 6. September 2026 statt. Die Umfragen zeigen eine starke Unterstützung für die AfD, während die etablierten Parteien um ihre Wähler kämpfen. Die Verfassungsdebatte um das Begrüßungsgeld dürfte den Wahlkampf weiter anheizen.



