Geldstrafe für Ex-AfD-Mitglied wegen Volksverhetzung
Geldstrafe für Ex-AfD-Mitglied wegen Volksverhetzung

Das Amtsgericht Tiergarten hat ein ehemaliges Mitglied der AfD wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro verurteilt. Der Mann hatte in mehreren Facebook-Posts Flüchtlinge als „Ungeziefer“ und „Parasiten“ bezeichnet und damit gegen die Menschenwürde verstoßen.

Hintergrund des Urteils

Der Angeklagte, ein 54-jähriger Berliner, war bis 2019 Mitglied der AfD und hatte in den Jahren 2016 und 2017 die beleidigenden Beiträge veröffentlicht. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, damit zum Hass gegen eine Minderheit aufgestachelt zu haben. Das Gericht folgte dieser Einschätzung und verurteilte den Mann zu 120 Tagessätzen à 100 Euro, also insgesamt 12.000 Euro.

Reaktionen und Bedeutung

Der Richter betonte in der Urteilsbegründung, dass die Aussagen eindeutig geeignet seien, den öffentlichen Frieden zu stören. „Die Bezeichnung von Menschen als Ungeziefer ist eine Entmenschlichung, die in der Geschichte immer wieder zu Gewalt geführt hat“, sagte er. Der Angeklagte zeigte sich uneinsichtig und kündigte an, in Berufung zu gehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Der Fall zeigt, dass auch politische Äußerungen in sozialen Netzwerken nicht straffrei bleiben, wenn sie die Grenze zur Volksverhetzung überschreiten. Die AfD selbst hatte sich von den Aussagen distanziert und betont, dass sie solche Positionen nicht teile.

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