Verfassungsschutz darf AfD Niedersachsen vorläufig hochstufen
Gericht erlaubt Höherstufung der AfD Niedersachsen

Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass der niedersächsische Verfassungsschutz die AfD im Land vorläufig zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstufen darf. Ein Eilantrag des AfD-Landesverbandes gegen die Höherstufung wurde abgelehnt.

Innenministerin Behrens spricht von Etappensieg

Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) bezeichnete die Entscheidung als einen wichtigen Etappensieg. Sie betonte, die AfD Niedersachsen mache den Staat und demokratische Institutionen verächtlich. Menschen mit Migrationshintergrund würden von der Partei als Bürger zweiter Klasse behandelt. Zudem distanziere sich die AfD nicht von radikalen oder extremistischen Positionen und Akteuren innerhalb der Partei oder in ihrem Umfeld. Die Partei vertrete Positionen, die gegen die Menschenwürde und das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip verstießen.

AfD kündigt weiteren juristischen Widerstand an

Der AfD-Landeschef Ansgar Schledde zeigte sich unverständlich und beteuerte, die AfD stehe mit beiden Füßen auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Er kündigte an, die Partei werde notfalls alle juristischen Instanzen durchlaufen.

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Grüne fordern Verbotsverfahren

Der Grünen-Innenpolitiker Michael Lühmann erklärte, die AfD sei in Radikalisierung, Vernetzung und ideologischer Verhärtung von der einstigen NPD nicht mehr zu unterscheiden. Der Gerichtsbeschluss sei ein Signal, den eingeschlagenen Weg Richtung Verbotsverfahren am Bundesverfassungsgericht weiterzugehen. Der SPD-Landtagsabgeordnete Sebastian Zinke wies darauf hin, dass die AfD sich über Jahre als Opfer politischer Verfolgung dargestellt habe. Die Gerichtsentscheidung zeige jedoch, dass die Maßnahmen des Verfassungsschutzes auf rechtlicher Grundlage und umfangreichen Belegen beruhten.

Hintergrund der Höherstufung

Der niedersächsische Verfassungsschutz hatte die AfD Mitte Februar hochgestuft. Zuvor war der Landesverband seit 2022 als Verdachtsobjekt geführt worden, eine Phase, die nicht verlängert werden konnte. Die Behörde musste daher entscheiden, ob sie die Beobachtung beendet oder auf eine neue Grundlage stellt. Die AfD klagte gegen die Höherstufung. Der Verfassungsschutz verzichtete zunächst weitgehend auf besonders eingriffsintensive Maßnahmen wie den längerfristigen Einsatz von Vertrauenspersonen.

Gericht sieht verfassungsfeindliches Gesamtbild

Das Verwaltungsgericht entschied, dass sich verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD Niedersachsen an Agitationen gegen die Menschenwürde sowie gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip belegen ließen. Radikale Positionen an der Grenze der Strafbarkeit würden etabliert. Zudem gebe es Verbindungen zu Teilen der AfD, die als gesichert rechtsextremistisch eingestuft sind. Das Gericht bezog sich unter anderem auf Positionen der AfD, die auf einem völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff beruhten. In der Partei würden Begriffe wie Bevölkerungsaustausch, Umvolkung oder Volkstod verwendet, die auf eine rassistische Weltanschauung schließen ließen. Der Charakter der Partei sei durch Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung geprägt.

Rechtslage und weitere Schritte

Der Beschluss im Eilverfahren regelt die Rechtslage, bis ein Urteil in der Hauptsache ergeht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD Niedersachsen kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

Lage in anderen Bundesländern und im Bund

In vier weiteren Bundesländern – Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – wird die AfD auf Landesebene als gesichert rechtsextremistisch bewertet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte im Mai 2025 mitgeteilt, dass es die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen werde. Wegen einer Klage der AfD legte das Bundesamt die Einstufung jedoch bis zur gerichtlichen Klärung auf Eis.

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