Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert (46) darf nicht zur Landratswahl im Landkreis Friesland antreten. Das SPD-geführte niedersächsische Innenministerium empfahl dem Wahlausschuss, seine Kandidatur nicht zuzulassen – mit Verweis auf angebliche Verfassungsfeindlichkeit. Der Ausschuss folgte der Empfehlung, wie ein Video zeigt, ohne inhaltliche Diskussion. Doch der Oldenburger Verfassungsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler (63) hat die vom Ministerium vorgelegten Belege geprüft und kommt zu einem klaren Urteil: Die Vorwürfe rechtfertigen einen Wahlausschluss nicht.
Mitgliedschaft in AfD kein Ausschlussgrund
Ein zentrales Argument des Innenministeriums ist Sicherts Mitgliedschaft in der AfD Niedersachsen, die vom Landesverfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wird. Der Verfassungsschutz untersteht dem Ministerium von Daniela Behrens (58, SPD). Für Boehme-Neßler ist dies kein tragfähiger Grund: „Die bloße Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei kann keine Zweifel an der Verfassungstreue begründen.“
Das Ministerium wirft Sichert zudem vor, sich nicht von seinem Landesverband distanziert zu haben. In einem Schreiben, das BILD vorliegt, heißt es, Sichert sei „Beobachtungsobjekt“ bzw. die Partei sei „gesichert extremistisch eingestuft“. Boehme-Neßler entgegnet: „Die AfD ist nicht verboten. Solange das so ist, kann allein die Mitgliedschaft keinen Wahlausschluss rechtfertigen.“
Regenbogen-Post: „Heftig, aber nicht verfassungswidrig“
Das Ministerium beanstandet unter anderem einen X-Beitrag Sicherts vom Juni 2025. Darin kritisiert er eine Regenbogenflagge am Berliner Rathaus und zieht einen indirekten Vergleich zur NS-Zeit: „Das letzte Mal, als die Fahne einer bestimmten Ideologie an deutschen Rathäusern gehisst wurde, waren danach Millionen Menschen tot.“ Boehme-Neßler hält dies für drastisch, aber nicht verfassungswidrig: „Die Aussage ist heftig und polemisch, aber nicht verfassungswidrig. Sie fällt unter die Meinungsfreiheit.“
Ein weiterer Telegram-Beitrag, in dem Sichert von „Bevölkerungszersetzung“ und „feindseligen Invasoren“ spricht, wird vom Ministerium angeführt. Der Jurist bewertet: „Eine zugespitzte, polemische Äußerung, aber inhaltlich eine Meinung, die von der Meinungsfreiheit geschützt und nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet ist. Regierungspolitik hart und vielleicht auch überzogen zu kritisieren, ist die grundlegende Aufgabe von Oppositionspolitikern.“
Tuberkulose-Zahlen: Fakten statt Verfassungsfeindlichkeit
Das Innenministerium führt auch einen Instagram-Post Sicherts über Tuberkulose an. Sichert, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, schrieb: „75 Prozent aller Tuberkulosefälle in Deutschland entfallen auf Migranten.“ Tatsächlich lag der Anteil der im Ausland geborenen Erkrankten laut Robert-Koch-Institut 2023 bei 76,8 Prozent. Boehme-Neßler kommentiert: „Es ist völlig unklar, was an dieser Information Zweifel an der Verfassungstreue wecken soll. Das ist schlicht eine korrekte Zahl.“
Auf Nachfrage von BILD, wie diese Aussagen die Verfassungsfeindlichkeit begründen sollen, wich das Ministerium aus: Man werde „keine Entscheidungen der unabhängigen Wahlausschüsse kommentieren oder bewerten“. Diese entschieden „eigenverantwortlich, mehrheitlich und weisungsfrei“. Brisant: Ein Video der Ausschusssitzung zeigt, dass der Vorsitzende die Empfehlung des Ministeriums zunächst als „Entscheidung“ bezeichnete, sich dann aber korrigierte. Es ist unklar, ob alle Mitglieder wussten, dass sie weisungsfrei entscheiden durften.
„Politische Comedy“: Ministerium kann Mitgliedschaft nicht belegen
Der Jurist bezeichnet eine Passage der ministeriellen Stellungnahme als „Realsatire“. Darin heißt es, es sei „davon auszugehen“, dass Sichert Mitglied der AfD Niedersachsen sei, „eindeutige Beweise“ lägen aber nicht vor. Boehme-Neßler: „Sichert ist seit 2017 Bundestagsabgeordneter der AfD. Dass seine Mitgliedschaft hier auch noch als nicht eindeutig bewiesen bezeichnet wird, ist politische Comedy.“
Sichert selbst sagt zu BILD: „Ich empfinde es als massiven Angriff auf die Demokratie, wenn im Wahlausschuss Vertreter anderer Parteien sich zusammentun, um einen unliebsamen Kandidaten auszuschließen.“ Das Gesamturteil des Verfassungsrechtlers fällt eindeutig aus: „Wer jemanden von einer Wahl ausschließen will, muss konkrete verfassungsfeindliche Handlungen oder Äußerungen nachweisen. Die bislang bekannten Aussagen erfüllen diesen Maßstab nach meiner Einschätzung nicht.“



