Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) hat einen offenen Brief veröffentlicht, der von mehr als 1.050 Juristinnen und Juristen unterzeichnet wurde. Er richtet sich an die Bundesregierung und die Abgeordneten des Bundestages und fordert die unverzügliche Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht.
Der Brief datiert auf Mitte Juli und war zunächst von mehr als 500 Juristinnen und Juristen unterschrieben worden. Inzwischen haben sich 1.051 Anwälte, Richter, Staatsanwälte, Juristen aus Verwaltung und Wirtschaft sowie Rechtsreferendare angeschlossen, wie der RAV mitteilte. Die Unterzeichner berufen sich auf ein rechtswissenschaftliches Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).
Gutachten sieht AfD als verfassungswidrig
Die GFF-Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Politik der AfD gegen das im Grundgesetz verankerte Menschenwürdeprinzip und das Demokratieprinzip verstößt. Damit sei die Partei als verfassungswidrig einzustufen, heißt es in dem offenen Brief. Der RAV erklärt, Bundestag und Bundesregierung seien nun erneut als politisch Verantwortliche aufgefordert, „unverzüglich die notwendigen Schritte für die Stellung eines Antrags an das Bundesverfassungsgericht in die Wege zu leiten mit dem Ziel, die Verfassungswidrigkeit der AfD feststellen zu lassen und damit ein Verbot der Partei zu bewirken“.
Juristen warnen vor ernsthaftem Schaden für die Demokratie
Die Juristinnen und Juristen befürchten andernfalls „einen ernsthaften Schaden für die Demokratie und die Bedrohung vieler Menschen, sollte es der AfD gelingen, ihre verfassungsfeindliche Politik in die Realität umzusetzen“. Die RAV-Vorsitzende und Mitinitiatorin des offenen Briefs, Angela Furmaniak, erklärte, das Grundgesetz gebe „ein Instrument an die Hand, das nun endlich eingesetzt werden muss“. Die Politik dürfe sich „nicht mehr hinter Scheinargumenten verstecken“, sondern müsse „handeln, bevor es zu spät ist“.
Artikel 21 Grundgesetz: Voraussetzungen für ein Parteiverbot
Nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes sind Parteien als verfassungswidrig einzustufen, „die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“. Das Bundesverfassungsgericht kann eine solche Partei verbieten. Einen Antrag für ein Verbot einer bundesweit organisierten Partei können nur die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht stellen.
Verfassungsschutz beobachtet AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall
Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Einige Landesverbände werden sogar als gesichert rechtsextrem eingestuft. Diese Einstufung untermauert nach Ansicht der Juristen die Dringlichkeit eines Verbotsverfahrens, da die Partei bereits auf dem Weg sei, die verfassungsrechtlichen Grenzen zu überschreiten.
Politische Debatte um ein mögliches Verbotsverfahren
Die Debatte über ein AfD-Verbotsverfahren gewinnt an Fahrt. Hinter den Kulissen organisieren Befürworter Mehrheiten, wie aus Parlamentskreisen zu hören ist – auch ein Bundesminister soll sich darunter befinden. Die AfD selbst gibt sich betont gelassen und verspottet den Plan als „naiv“. Beobachter sehen in der wachsenden Zahl der Unterzeichner jedoch ein deutliches Signal an die politischen Entscheidungsträger, das Instrument des Parteiverbots ernsthaft zu prüfen.



