NSU-Unterstützerin Susann E. zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt
NSU-Unterstützerin zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt

Das Oberlandesgericht Dresden hat die NSU-Unterstützerin Susann E. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die 44-jährige Angeklagte wurde der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie der Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen in einem Fall für schuldig befunden. Das Urteil erging am Freitag, dem 17. Juli 2026.

Hintergrund des Verfahrens

Susann E. wurde vorgeworfen, den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) unterstützt zu haben. Die rechtsextreme Terrorgruppe hatte zwischen 2000 und 2007 zehn Menschen ermordet, darunter neun türkisch- und griechischstämmige Kleinunternehmer sowie eine Polizistin. Die Unterstützung von Susann E. umfasste nach Überzeugung des Gerichts logistische Hilfe und die Bereitstellung von Gegenständen, die zur Begehung von Straftaten genutzt wurden.

Konkret ging es um die Unterstützung bei der Beschaffung von Waffen und die Hilfe bei der Unterbringung von NSU-Mitgliedern. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine höhere Strafe gefordert, während die Verteidigung auf Freispruch plädierte. Das Gericht folgte mit dem Urteil weitgehend den Feststellungen der Anklage, berücksichtigte jedoch mildernde Umstände wie die lange Verfahrensdauer und die teilweise Geständigkeit der Angeklagten.

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Reaktionen und Bedeutung des Urteils

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob sie Revision einlegt. Die Nebenkläger, darunter Angehörige der NSU-Opfer, zeigten sich enttäuscht über die Höhe der Strafe. „Das ist ein weiterer Schlag ins Gesicht der Opferfamilien“, erklärte ein Anwalt der Nebenklage. „Die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, die so viel Leid verursacht hat, darf nicht mit einer Bewährungsstrafe enden.“

Der Vorsitzende Richter betonte in der Urteilsbegründung, dass die Schuld der Angeklagten zwar erheblich sei, jedoch keine aktive Beteiligung an den Morden nachgewiesen werden konnte. „Die Angeklagte hat das terroristische Netzwerk gestärkt, aber nicht selbst an den Taten mitgewirkt“, so der Richter.

Einordnung in den NSU-Komplex

Der Fall Susann E. ist einer der letzten Verfahren im Zusammenhang mit dem NSU-Komplex. Das Hauptverfahren gegen die ehemalige NSU-Terroristin Beate Zschäpe endete 2018 mit einer lebenslangen Haftstrafe. Weitere Unterstützer wurden in den vergangenen Jahren ebenfalls verurteilt. Die Aufarbeitung des NSU-Komplexes gilt als eines der größten Kapitel der deutschen Nachkriegsjustiz.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden zeigt, dass auch Jahre nach den Taten noch juristische Konsequenzen für Helfer und Unterstützer des NSU gezogen werden. Kritiker bemängeln jedoch, dass viele Netzwerke des rechtsextremen Terrors nie vollständig aufgeklärt wurden.

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