Steinbrück: Rote Linien könnten AfD entradikalisieren
Steinbrück: Rote Linien könnten AfD entradikalisieren

Der frühere Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat eine neue Strategie im Umgang mit der AfD ins Spiel gebracht. Im Podcast „Ronzheimer“ von „Bild“-Vize Paul Ronzheimer sprach sich der Sozialdemokrat für einen Ansatz aus, der auf sogenannte rote Linien setzt, um die Partei zu entradikalisieren. Die bisherige Brandmauer hält er auf absehbare Zeit zwar für notwendig, doch wirft er die Frage auf, wie eine Veränderung der AfD hin zu einer rechtskonservativen Position erreicht werden könne.

Rote Linien als Mittel der Entradikalisierung

Steinbrück schlug vor, auf verschiedenen politischen Gebieten klare rote Linien zu definieren. „Solange ihr euch da nicht verlässlich drauf einlasst, solange ist definitiv keine Kooperation, keine Duldung möglich“, sagte er. Damit griff er einen Vorstoß des Historikers Andreas Rödder auf, der sich für eine „konditionierte Gesprächsbereitschaft diesseits der Brandmauer“ ausgesprochen hatte. Rödder hatte im vergangenen Jahr dem „Stern“ gesagt, es sei einen Versuch wert, das Gespräch zu suchen, wenn die AfD rote Linien einhalte und sich klar von rechtsextremen Positionen abgrenze.

Kein Verbotsverfahren, aber Entzug des passiven Wahlrechts

Ein Verbotsverfahren gegen die AfD lehnte Steinbrück ab. „Deshalb verschwinden die Wähler nicht. Und ich grenze damit automatisch auch die Wähler der AfD aus und kriminalisiere sie vielleicht, die ich zurückgewinnen könnte“, argumentierte er. Zudem sei ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht schwer durchsetzbar, und ein Scheitern hätte katastrophale Folgen. Stattdessen sprach er sich dafür aus, einzelnen Vertretern der AfD das passive Wahlrecht zu entziehen – etwa Björn Höcke, dem Thüringer AfD-Chef, der vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. „Ich glaube, dass es genügend Material gibt, um deutlich zu machen, dass Herr Höcke ein Geisteskind ist, das mit den Grundlagen unserer Verfassung nichts zu tun hat“, so Steinbrück. Das Grundgesetz sieht in Artikel 18 vor, dass bestimmte Grundrechte verwirkt werden können, wenn sie zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht werden. Auch hier wäre das Bundesverfassungsgericht zuständig.

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