AfD klagt gegen Kreistag nach Niederlage bei Landratswahl in Spree-Neiße
AfD klagt gegen Kreistag nach Landratswahl

Die AfD im Landkreis Spree-Neiße hat nach der Ablehnung ihres Wahleinspruchs nun Klage gegen den Kreistag eingereicht. Die Klageschrift sei beim Verwaltungsgericht in Cottbus eingegangen, wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr. Der AfD-Kreisverband wendet sich gegen die Stichwahl vom 22. März, bei der die amtierende Landrätin Christine Beyer (AfD) dem CDU-Herausforderer Martin Heusler unterlag.

Kreistag wies Einspruch zurück

Der Kreistag des Landkreises Spree-Neiße hatte am 29. April den Einspruch der AfD gegen die Stichwahl mehrheitlich zurückgewiesen. Die AfD vermutete Unregelmäßigkeiten, vor allem bei der Briefwahl. Am 6. Mai erklärte der Kreistag, die Einwendungen seien unbegründet und die Wahlen gültig.

AfD kritisiert Diskrepanz zwischen Urnen- und Briefwahl

Die AfD sieht eine zu große Abweichung zwischen Urnen- und Briefwahlergebnis von 24,75 Prozentpunkten. Während Heusler an der Urne nur 45,9 Prozent erhielt, lag er bei der Briefwahl mit 70,6 Prozent deutlich vorn. Beyer hingegen erzielte an der Urne 54,1 Prozent, aber nur 29,4 Prozent bei der Briefwahl. Diese Spanne sei ungewöhnlich groß und habe sich im Vergleich zum ersten Wahlgang (21,97 Prozentpunkte) noch vergrößert, so die Klageschrift.

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Zudem beanstandet die AfD, dass auffällig viele Wahlberechtigte mit Wahlschein nicht gewählt hätten. Die Differenz zwischen ausgegebenen Wahlscheinen und abgegebenen Stimmen betrage 1.632 – und liege damit über dem Stimmenunterschied der beiden Kandidaten von 1.469. Auch die Art der Briefwahlbeförderung wird kritisiert: Eingegangene Briefwahlsendungen seien in einzelnen Wahlbehörden gesammelt und ohne durchgängige Versiegelung zu zentralen Briefwahlstellen gebracht worden.

Der AfD-Landesvorsitzende René Springer betonte: „Gerade weil der Abstand zwischen den Kandidaten gering war, müssen alle berechtigten Zweifel ausgeräumt werden.“ Es gehe nicht um unbelegte Behauptungen, sondern um eine gerichtliche Überprüfung.

CDU-Kandidat Heusler gewann die Stichwahl mit 51,5 Prozent der Stimmen, Beyer erhielt 48,5 Prozent. Heusler profitierte massiv von den Briefwahlstimmen. Das Verwaltungsgericht muss nun über die Klage entscheiden.

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