Über 1000 Juristen fordern AfD-Verbotsverfahren vor Bundesverfassungsgericht
Über 1000 Juristen fordern AfD-Verbotsverfahren

Mehr als tausend Juristinnen und Juristen in Deutschland unterstützen die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht. Mindestens 1051 Anwälte, Richter, Staatsanwälte, Juristen aus Verwaltung und Wirtschaft sowie Rechtsreferendare hätten einen entsprechenden offenen Brief an die Bundesregierung und die Abgeordneten des Bundestages unterzeichnet, teilte der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) in Berlin mit.

Offener Brief mit klarer Forderung

Der Brief von Mitte Juli war zunächst von mehr als 500 Juristinnen und Juristen unterzeichnet und veröffentlicht worden. Darin nimmt der RAV Bezug auf ein rechtswissenschaftliches Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass die Politik der AfD gegen das Menschenwürdeprinzip des Grundgesetzes und das Demokratieprinzip verstoße und damit verfassungswidrig sei.

Bundestag und Bundesregierung seien nun erneut als politisch Verantwortliche aufgefordert, "unverzüglich die notwendigen Schritte für die Stellung eines Antrags an das Bundesverfassungsgericht in die Wege zu leiten mit dem Ziel, die Verfassungswidrigkeit der AfD feststellen zu lassen und damit ein Verbot der Partei zu bewirken", erklärte der RAV. Die Juristinnen und Juristen befürchteten andernfalls "einen ernsthaften Schaden für die Demokratie und die Bedrohung vieler Menschen, sollte es der AfD gelingen, ihre verfassungsfeindliche Politik in die Realität umzusetzen".

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

RAV-Vorsitzende: "Handeln, bevor es zu spät ist"

Die RAV-Vorsitzende und Mit-Initiatorin des offenen Briefs, Angela Furmaniak, erklärte, das Grundgesetz gebe "ein Instrument an die Hand, das nun endlich eingesetzt werden muss". Die Politik dürfe sich "nicht mehr hinter Scheinargumenten verstecken", sondern müsse "handeln, bevor es zu spät ist".

Die Unterzeichner sehen die freiheitlich-demokratische Grundordnung durch die AfD in Gefahr. Sie verweisen auf das Grundgesetz, wonach Parteien als verfassungswidrig einzustufen sind, "die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden" (Artikel 21 Absatz 2).

Kritik von Sahra Wagenknecht

BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht kritisierte die Forderungen der Juristen. "Allein schon die Debatte ist schädlich", sagte Wagenknecht. Sie sprach von einem "neuen Autoritarismus, der aus Unfähigkeit zur sachlichen Auseinandersetzung immer ungenierter nach Verboten ruft".

Wagenknechts BSW hatte Ende Juni ein Ende der Brandmauer bei der Zusammenarbeit mit der AfD gefordert und der Partei auch Debatten im Wahlkampf vor den Urnengängen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern angeboten. Die AfD-Führung lehnte zwar Wahlkampfduelle mit dem BSW ab, zeigte sich aber offen für Gespräche mit Wagenknechts Partei, wenn es diese tatsächlich in die Landtage schaffen sollte.

Verfahrensweg und Beobachtung durch den Verfassungsschutz

Nur die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat können einen Antrag für das Verbot einer bundesweit organisierten Partei beim Bundesverfassungsgericht stellen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Einige Landesverbände werden als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

Die Forderung nach einem Verbotsverfahren ist nicht neu, gewinnt aber durch die hohe Zahl der Unterzeichner an Gewicht. Die Debatte dürfte die politische Auseinandersetzung im Vorfeld der anstehenden Landtagswahlen weiter anheizen.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration