Die Bundesregierung unterscheidet klar zwischen der Vaterschaft des Drogenbeauftragten Hendrik Streeck und dem Fall des zurückgetretenen Unions-Fraktionschefs Jens Spahn. Während Spahn wegen vermeintlicher Doppelmoral zurücktrat, sieht man bei Streeck keine entsprechenden Vorwürfe.
Keine Forderungen gegen persönliche Lebensführung
Regierungssprecher Stefan Kornelius erklärte in Berlin, Streeck habe seines Wissens keine Forderungen vertreten, „die seiner persönlichen Lebensführung entgegenstehen“. Daher sei „bei Streeck kein Vorwurf der Doppelmoral zu erkennen“. Streeck ist Drogenbeauftragter der Bundesregierung und CDU-Bundestagsabgeordneter.
Streeck hatte seine Vaterschaft gemeinsam mit seinem Ehemann Paul Zubeil im April im Gespräch mit der Zeitschrift „Bunte“ bestätigt. Laut der Zeitschrift kam diese durch eine Leihmutterschaft in den USA zustande. „Ja, wir können bestätigen, dass wir Eltern geworden sind“, zitierte ihn damals das Magazin nach der Geburt des Kindes. Die Geburt soll im US-Bundesstaat Idaho stattgefunden haben. Streeck selbst hat die Leihmutterschaft weder bestätigt noch dementiert.
Spahn trat wegen Doppelmoral-Vorwürfen zurück
Anders gelagert ist der Fall von Jens Spahn. Der ehemalige Unions-Fraktionschef war ebenfalls durch eine Leihmutterschaft Vater geworden. Er hatte ein solches Vorgehen jedoch zuvor gemäß der CDU-Parteilinie abgelehnt. Nach Vorwürfen der Doppelmoral trat er am Samstag als Fraktionschef zurück.
Kornelius betonte, die Bundesregierung beteilige sich nicht an der Debatte um Streeck. „Ich muss um Verständnis bitten, dass wir uns an der Debatte um Streeck nicht beteiligen“, sagte er. Er verwies auf dessen Privatsphäre, „die es zu respektieren gilt“. Auch habe Streeck die Umstände seiner Vaterschaft nicht selbst öffentlich gemacht. Er selbst habe dazu auch keine Informationen, so der Regierungssprecher.
Leihmutterschaft in Deutschland verboten
In Deutschland sind Leihmutterschaften anders als in den USA und einigen anderen Ländern verboten. „Von der Bundesregierung gibt es derzeit keinen Vorstoß, die Gesetzeslage zu ändern“, sagte Kornelius dazu. Die CDU hatte sich in einem Parteitagsbeschluss gegen eine Legalisierung von Leihmutterschaften ausgesprochen.
Der Fall Streeck wirft Fragen nach der Einheitlichkeit der Bewertung von Politikern in ähnlichen Situationen auf. Während Spahn aufgrund seiner früheren ablehnenden Haltung zur Leihmutterschaft unter Druck geriet, bleibt Streeck von solchen Vorwürfen verschont. Die Bundesregierung sieht hier offenbar einen entscheidenden Unterschied: Streeck habe nie öffentlich Position gegen Leihmutterschaft bezogen, während Spahn dies getan habe.



