Bundeskabinett beschließt elektronische Arztüberweisung bis 2029
Elektronische Überweisung: Kabinett beschließt Gesetz

Das Bundeskabinett hat ein Gesetz beschlossen, das die papiergebundene Arztüberweisung durch eine elektronische Version ersetzen soll. Die elektronische Überweisung (eÜ) soll schrittweise bis zum 1. September 2029 eingeführt werden. Bundesdigitalminister Karsten Wildberger hatte bereits im ARD-„Morgenmagazin“ angekündigt, dass das Papierdokument bald „Geschichte“ sein werde.

Digitalisierung des Gesundheitswesens vorantreiben

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Digitalisierung des Gesundheitswesens insgesamt beschleunigen. Dazu gehört der Ausbau der elektronischen Patientenakte (ePA), die seit dem 1. Oktober 2025 für Praxen, Krankenhäuser und Apotheken verpflichtend ist. Die ePA soll um eine digitale Impfübersicht mit Erinnerungsfunktion ergänzt werden. Zudem dürfen Krankenkassen die Akte um weitere Angebote erweitern.

„Die Zukunft unseres Gesundheitswesens ist digital und vernetzt“, betonte Gesundheitsministerin Nina Warken. „Die Nutzung digitaler Anwendungen soll sowohl für Leistungserbringer als auch für Versicherte zu einer Selbstverständlichkeit werden.“

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Terminbuchung über die ePA

Über die elektronische Patientenakte sollen Versicherte künftig auch Arzttermine buchen können. Die geplanten Änderungen schaffen die technischen Voraussetzungen für ein digital gestütztes Primärversorgungssystem. Dabei soll der Hausarzt die erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Problemen sein, bevor ein Facharzt aufgesucht werden kann. Ziel ist es, die Zahl der Arztbesuche zu reduzieren und Kosten zu sparen.

Das Gesetz „für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ muss nun vom Bundestag beraten werden. Warken betonte die Bedeutung der Digitalisierung: „Die Zukunft unseres Gesundheitswesens ist digital.“

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