Hubig: Pauschales Verbot von Wohnungsenteignungen nicht möglich
Hubig: Pauschales Enteignungsverbot nicht möglich

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich skeptisch zu den Plänen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) geäußert, per Bundesgesetz Enteignungen von Wohnungsunternehmen zu verbieten. „Ein pauschales Verbot ist sicher nicht möglich“, sagte Hubig dem „Handelsblatt“. Sie betonte die verfassungsrechtlichen Hürden: „Es gibt Expertinnen und Experten, die Zweifel äußern, dass so etwas überhaupt verfassungskonform zu regeln ist. Für komplett ausgeschlossen halte ich es nicht.“

Merz will Enteignungen stoppen

Merz hatte nach dem jüngsten Koalitionsausschuss ein Gesetz angekündigt, das den Ländern verbieten soll, Wohnungsbaugesellschaften zu enteignen. Hintergrund ist der Berliner Volksentscheid von 2021, bei dem eine Mehrheit für die Enteignung großer Wohnungskonzerne wie der Deutsche Wohnen stimmte. Das Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedete daraufhin im März 2026 ein Rahmengesetz, das eine Vergesellschaftung grundsätzlich ermöglicht. Die schwarz-rote Koalition im Bund befürchtet eine Umsetzung und will dies mit einem Bundesgesetz unterbinden.

Verfassungsrechtliches Spannungsfeld

Hubig verwies auf das Grundgesetz: Artikel 15 erlaube eine Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln. Gleichzeitig garantiere Artikel 14 das Eigentum. „Das ist ein schwieriges Spannungsfeld“, sagte die Ministerin. „Wie schwierig, zeigt sich darin, dass es bislang noch keinen Anwendungsfall für Artikel 15 und die Vergesellschaftung gab.“ Deshalb existiere auch keine einschlägige Rechtsprechung. Ein pauschales Verbot sei daher „sicher nicht möglich“.

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Keine Enteignungsdebatte, sondern bezahlbares Wohnen

Die SPD-Politikerin stellte klar: „Ich betreibe keine Enteignungsdebatte. Mein Ziel ist, dass Wohnen bezahlbar ist.“ Die Mieten seien „ein sehr reales Problem für die Bürgerinnen und Bürger“ – nicht nur in Berlin, sondern in vielen Städten. Sie äußerte sich zugleich zurückhaltend zu einem möglichen Vergesellschaftungsgesetz: Auch dies sei kein einfaches Vorhaben und müsse verfassungskonform ausgestaltet werden.

Berliner Debatte seit Jahren

In Berlin wird seit Jahren über die Enteignung großer Wohnungsbaukonzerne gestritten. Der Volksentscheid 2021 mit dem Titel „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ fand breite Unterstützung. Die Umsetzung des Rahmengesetzes könnte die nächste Regierung im Senat vorantreiben – je nach Ausgang der anstehenden Wahlen. Merz‘ Ankündigung eines Verbotsgesetzes stieß in der Koalition auf unterschiedliche Reaktionen; Hubigs Äußerungen zeigen nun die verfassungsrechtlichen Bedenken auf.

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