Laschet attackiert Brosius-Gersdorf nach Kritik an Unions-Haltung zur Leihmutterschaft
Laschet greift Brosius-Gersdorf an: Streit um Leihmutterschaft

Der frühere CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet ist auf X gegen die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf vorgegangen, nachdem diese in einem Interview mit der „Zeit“ ein Umdenken der Union in der Leihmutterschaftsdebatte gefordert hatte. „Ein Segen, dass sie nicht im höchsten deutschen Gericht sitzt, das über die Werteordnung der Verfassung wacht“, schrieb Laschet. Brosius-Gersdorf, die im Juli 2025 auf Vorschlag der SPD zur Richterin am Bundesverfassungsgericht hätte gewählt werden sollen, war am Widerstand der Unionsfraktion im Bundestag gescheitert.

Brosius-Gersdorf wirft Union „paternalistischen Staat“ vor

In dem Interview hatte die Verfassungsrechtlerin den Christdemokraten vorgeworfen, für einen „paternalistischen Staat“ zu stehen, „der am besten weiß, was für Frauen und auch für potentielle Leihmütter gut ist“. Das Grundgesetz sei eine freiheitliche Verfassung, die auf dem Menschenbild des selbstbestimmt und autonom handelnden Individuums beruhe. „Die Union spricht mit dem Verbot der Leihmutterschaft und übrigens auch der Eizellspende in Deutschland Frauen ihr Recht auf Selbstbestimmung ab.“

Laschet nannte die Einlassung der Juristin „plump“ – auch weil es parteiübergreifend differenzierte Stellungnahmen zu dem schwierigen Thema gebe. Die Behauptung, dass die Position der Union zur „Miet-Mutterschaft“, wie er sie nannte, mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei, erregte den CDU-Politiker offensichtlich.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Spahn-Rücktritt und die Folgen

Der bisherige Unions-Fraktionschef Jens Spahn und sein Mann hatten vergangene Woche öffentlich gemacht, dass sie Eltern eines in den USA von einer Leihmutter zur Welt gebrachten Kindes wurden – ein in Deutschland verbotenes Verfahren. Spahn hatte sich zuvor negativ zur Leihmutterschaft geäußert; die CDU lehnt sie auf ihrem Parteitag Anfang 2026 weiterhin ab. Als Konsequenz aus der Debatte trat Spahn am Wochenende als Fraktionschef zurück.

Brosius-Gersdorf nannte den Rücktritt „konsequent“, weil sich Spahn in den vergangenen Jahren gegen eine Legalisierung ausgesprochen habe. „Man kann nicht Wasser predigen und Wein trinken.“ Sie betonte jedoch auch, dass sie sich für Spahn und seinen Ehemann freue. „Mich hat es auch nicht überrascht, dass die beiden dafür eine Leihmutter im Ausland in Anspruch genommen haben.“

Gescheiterte Kandidatur für das Verfassungsgericht

Die scharfe Kritik von Laschet an Brosius-Gersdorf ist auch mit Hinblick auf die Art und Weise des Scheiterns ihrer Kandidatur für das Verfassungsgericht bemerkenswert. Im Juli 2025 sollte sie auf Vorschlag der SPD zur Richterin in Karlsruhe gewählt werden. Auch die Union stimmte der Kandidatin zunächst zu. Doch eine vor allem im Internet verbreitete Kampagne in Bezug auf ihre Positionen zum Abtreibungsrecht übte massiven Druck auf die Abgeordneten der Unionsfraktion aus, Brosius-Gersdorf nicht zu wählen. Nach dem Scheitern erklärte sie, dass ihr in der Debatte nicht die Gelegenheit gegeben worden sei, sich selbst in der Unionsfraktion auf der Sachebene zu den Vorwürfen zu äußern. „Sie hat mich nicht eingeladen“, sagte Brosius-Gersdorf damals.

Brosius-Gersdorf plädiert für Legalisierung unter Bedingungen

Die Juristin argumentiert für eine Legalisierung von Leihmutterschaft auch in Deutschland – unter bestimmten Bedingungen. Frauen seien selbstbestimmt und könnten für sich selbst entscheiden, ob sie ein Kind für jemand anderen austragen möchten: „Man darf Frauen und insofern auch Leihmütter nicht gegen ihren erklärten Willen vor sich selbst schützen. Der Staat muss natürlich Regelungen schaffen, die sicherstellen, dass Frauen über die medizinischen und psychosozialen Risiken einer Leihmutterschaft aufgeklärt werden. Wenn sie sich dann aber trotzdem freiwillig dafür entscheiden, darf der Gesetzgeber ihnen das nicht verbieten.“

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration

Bei kommerzieller Leihmutterschaft, die gegen Bezahlung erfolgt und bei der Kritiker vor der Ausbeutung von Frauen warnen, müsse der Gesetzgeber sorgfältig prüfen und abwägen. „Es gibt in anderen Ländern das Modell der kommerziellen und das der altruistischen Leihmutterschaft“, sagte Brosius-Gersdorf der „Zeit“. „Letzteres bedeutet, die Leihmütter bekommen nur eine angemessene Aufwandsentschädigung, die ihre tatsächlichen Ausgaben abdeckt, etwa Erwerbseinbußen, aber auch ihre körperlichen und psychischen Belastungen berücksichtigen kann.“

Die Kommission zur Reproduktionsmedizin empfahl 2024, dass die Zulassung einer „altruistischen“ Leihmutterschaft – ohne Bezahlung – erwogen werden könnte. Bedingung seien Schutz der Leihmutter und des Kindeswohls. Der Gesetzgeber könnte zum Beispiel vorgeben, dass zwischen Leihmutter und Wunscheltern schon vor der Schwangerschaft ein enges Verhältnis bestehen muss.

Brosius-Gersdorf sieht aber auch Nachteile bei der altruistischen Variante: „Praxen, Kliniken und Agenturen würden mit Leihmutterschaften Geld verdienen, während ausgerechnet die Leihmutter, die erhebliche Belastungen und auch Risiken auf sich nimmt, leer ausginge? Das könnte man auch als Ausbeutung unter dem Deckmantel des Altruismus ansehen“, so die Juristin. In den USA und anderen Ländern gebe es für die Leihmutterschaft strenge Voraussetzungen, zum Beispiel die Bedingung, dass die betroffenen Frauen keine Schulden haben dürfen und dass sie berufstätig sind. „Diese und weitere Vorkehrungen schützen vor Zwang und Ausbeutung. Warum sollte das nicht auch in Deutschland möglich sein?“