Ein französisches Schwurgericht hat den als „Maskenmann“ bekannten deutschen Serientäter Martin N. zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht befand ihn des Mordes an einem zehnjährigen Jungen für schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor betont, dass die Tat die unverwechselbare „kriminelle Handschrift“ des Angeklagten trage.
Urteil ohne Regung aufgenommen
Der Angeklagte, der die Vorwürfe während des gesamten Verfahrens bestritten hatte, nahm das Urteil regungslos auf. Die Entscheidung des Gerichts fiel nach intensiven Beratungen und mehreren Verhandlungstagen. Martin N., der bereits wegen anderer Straftaten verurteilt wurde, zeigte keinerlei emotionale Reaktion auf das Urteil.
Hintergründe des Falls
Der Fall hatte in Frankreich und Deutschland für großes Aufsehen gesorgt. Der zehnjährige Junge war unter bislang nicht vollständig geklärten Umständen ums Leben gekommen. Die Ermittler führten die Spuren zu Martin N., der in der Vergangenheit bereits wegen ähnlicher Delikte aufgefallen war. Die Staatsanwaltschaft legte umfangreiches Beweismaterial vor, das die Verwicklung des Angeklagten in die Tat belegen sollte.
Das Gericht folgte der Argumentation der Anklage und verhängte die Höchststrafe. Lebenslange Haft bedeutet in Frankreich in der Regel eine Mindestverbüßungsdauer von 18 Jahren, bevor eine vorzeitige Entlassung möglich ist. Der Verurteilte kann gegen das Urteil Berufung einlegen.
Die Familie des getöteten Jungen zeigte sich nach der Urteilsverkündung erleichtert. Ihr Anwalt erklärte, dass das Urteil ein wichtiges Signal gegen schwere Gewaltverbrechen an Kindern sende. Der Fall wird in beiden Ländern weiterhin intensiv diskutiert.



