Einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zufolge hat das Verteidigungsministerium unter Minister Boris Pistorius rechtswidrig gehandelt, als es Teile des neuen Wehrpflichtgesetzes außer Kraft setzte. Der Bericht, der vom ARD-Hauptstadtstudio zitiert wird und auf eine Anfrage der Linksfraktion zurückgeht, kommt zu dem Schluss, dass die Exekutive ihre Kompetenzen überschritten habe.
Hintergrund der Kontroverse
Das im Januar in Kraft getretene Wehrpflichtgesetz sah ursprünglich vor, dass Männer zwischen 18 und 45 Jahren bei Auslandsreisen von mehr als drei Monaten eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einholen müssen. Diese Regelung, die bereits im April für heftige Diskussionen sorgte, wurde nach Ostern durch eine Allgemeinverfügung des Verteidigungsministeriums ausgesetzt. Pistorius betonte damals: „Alle dürfen selbstverständlich verreisen und brauchen derzeit dafür auch keine Genehmigung.“
Rechtliche Bedenken
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bezweifelt nun die Rechtmäßigkeit dieser Verfügung. Zwar räumt das Gutachten ein, dass das Gesetz dem Ministerium erlaubt, Ausnahmen von der Abmeldepflicht zu erlassen. Die Allgemeinverfügung habe jedoch die gesetzliche Regelung vollständig außer Kraft gesetzt, was allein dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten sei. „Diese Möglichkeit verbleibt lediglich der Judikative im Rahmen der Verfassungsgerichtsbarkeit“, heißt es in dem Gutachten.
Reaktionen und Ausblick
Das Verteidigungsministerium hatte die Aussetzung mit dem Ziel der Rechtssicherheit begründet. „Ob 17 oder 45 Jahre oder dazwischen – alle dürfen selbstverständlich verreisen und brauchen derzeit dafür auch keine Genehmigung“, erklärte Pistorius im April. Das Ministerium verwies darauf, dass die Regelung in Paragraf 3 des Wehrpflichtgesetzes nicht neu sei, sondern lediglich reaktiviert wurde. Die nun erfolgte Klarstellung sei eine im Gesetz vorgesehene Möglichkeit, Ausnahmen zuzulassen.
Die Opposition, insbesondere die Linke, sieht sich durch das Gutachten bestätigt. Es bleibt abzuwarten, ob das Bundesverfassungsgericht angerufen wird oder ob der Gesetzgeber das Gesetz nachbessert. Die Debatte um die Wehrpflicht und die Rechte der Betroffenen dürfte damit noch nicht beendet sein.



