Die Europa-SPD drängt auf eine Reform des Verfahrens zur Aufhebung der Immunität von EU-Abgeordneten. René Repasi, Vorsitzender der deutschen Sozialdemokraten im Europaparlament, schlägt vor, die Regeln in Brüssel nach dem Vorbild des Deutschen Bundestages zu ändern. Die Europäische Volkspartei (EVP) signalisiert Zustimmung, die Grünen zeigen sich gesprächsbereit. Der Vorstoß folgt auf die Kontroverse um die CSU-Politikerin Angelika Niebler, deren Immunität das Parlament trotz Betrugsverdachts nicht aufhob.
Der Fall Niebler als Auslöser
Gegen Angelika Niebler, Vizeparteivorsitzende der CSU, ermittelte die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) wegen Betrugsverdachts. Die Ermittlungen wurden gestoppt, nachdem das EU-Parlament gegen die Aufhebung ihrer Immunität gestimmt hatte. Die Abgeordneten folgten der Empfehlung des Rechtsausschusses, der mutmaßte, die Hauptbelastungszeugin – eine frühere Mitarbeiterin Nieblers – habe aus politischen Motiven gehandelt. Kritiker bemängeln, dass für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht der Leumund eines Zeugen, sondern hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht entscheidend seien. Die Staatsanwaltschaft sah diese aufgrund zahlreicher Dokumente der Zeugin als gegeben an.
Probleme des aktuellen Verfahrens
Experten und Nichtregierungsorganisationen kritisieren seit Jahren die Intransparenz und Ineffizienz des Immunitätsverfahrens im EU-Parlament. Bei jedem neuen Verdacht muss die EUStA einen Antrag beim Rechtsausschuss stellen, der einen Berichterstatter ernennt. Dieser befragt die Fraktionen, erstellt einen Bericht, über den dann im Plenum abgestimmt wird. Der gesamte Prozess dauert Monate – Zeit, in der Beschuldigte Beweise vernichten können. Zudem bindet das Prozedere der Staatsanwaltschaft die Hände: Der Rechtsausschuss kann Anträge ablehnen mit der Begründung, es lägen nicht genügend Beweise vor. Ohne Aufhebung der Immunität können die Staatsanwälte jedoch nicht ausreichend ermitteln.
Das Bundestagsmodell als Vorbild
Im Deutschen Bundestag ist das Verfahren effizienter: Die Staatsanwaltschaft darf Ermittlungen ohne Einzelfallprüfung einleiten, da der Bundestag zu Beginn jeder Wahlperiode eine pauschale Genehmigung erteilt. Voraussetzung ist lediglich, dass der Bundestagspräsident 48 Stunden vorab informiert wird. Erst bei tieferen Eingriffen wie Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen, Anklagen oder Haftbefehlen greift der volle Immunitätsschutz, der eine formelle Aufhebung der Immunität im Einzelfall erfordert. Diese Maßnahmen werden aber erst eingeleitet, wenn stichhaltige Anhaltspunkte vorliegen, sodass das Parlament auf Basis solider Beweise entscheiden kann.
Repasis Reformvorschlag
Repasi will die Geschäftsordnung des EU-Parlaments entsprechend ändern. Dazu muss er zunächst eine Mehrheit im Rechtsausschuss gewinnen. „Das dürfte aus meiner Sicht aber gelingen, weil es im Interesse der betroffenen Abgeordneten ist, dass das öffentliche Immunitätsverfahren erst stattfinden muss, wenn ein Sachverhalt von der Staatsanwaltschaft ausermittelt ist und damit sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Angeschuldigten ermittelt wurde“, sagte Repasi ntv.de. Nach dem Rechtsausschuss übernimmt der Verfassungsausschuss das Verfahren und bereitet eine Änderung der Geschäftsordnung vor, die dann vom Plenum mit absoluter Mehrheit beschlossen werden muss.
Reaktionen aus den Fraktionen
Der grüne EU-Abgeordnete Sergey Lagodinsky, der ebenfalls im Rechtsausschuss sitzt, zeigt sich gesprächsbereit: „Einer Reform des Verfahrens stehen wir grundsätzlich offen gegenüber, wenn sie zu mehr Transparenz und Verlässlichkeit führt“, sagte er ntv.de. Er wolle sich aber erst nach den Verhandlungen ab September festlegen. Klarer positioniert sich der rechtspolitische Sprecher der EVP, Axel Voss (CDU): Er unterstützt Repasis Vorschläge. Auch Transparency International EU begrüßt die Initiative. Direktor Nick Aiossa sagte ntv.de: „Die skandalöse Affäre Niebler hat gezeigt, wie die demokratische Schutzfunktion der parlamentarischen Immunität offen politisiert und dadurch die Justiz faktisch behindert worden ist. Die Vorschläge von Herrn Repasi sind nicht nur vernünftig, sondern vor allem dringend nötig.“
Ausblick
Die Reformchancen stehen gut, da sowohl die EVP als auch die Grünen grundsätzlich offen sind. Sollte die Änderung der Geschäftsordnung gelingen, würde das EU-Parlament künftig ähnlich wie der Bundestag verfahren – mit pauschaler Ermittlungsgenehmigung zu Beginn der Wahlperiode und vollem Immunitätsschutz erst bei Zwangsmaßnahmen oder Anklagen. Dies würde die Effizienz der Strafverfolgung erhöhen und Missbrauch der Immunität erschweren.



