US-Präsident Donald Trump will den kommissarischen Arbeitsminister Keith Sonderling dauerhaft im Amt halten. In einem Beitrag auf seiner Plattform Truth Social bezeichnete Trump Sonderling als „ausgezeichnet“ und kündigte dessen Nominierung an. Der Senat muss die Personalie noch bestätigen.
Sonderling übernimmt nach Rücktritt von Vorgängerin
Sonderling führt die Geschäfte bereits als kommissarischer Minister, nachdem seine Vorgängerin Lori Chavez-DeRemer Ende April aus dem Amt geschieden war. Sie stand unter anderem wegen möglicher Verstöße bei der Nutzung von Haushaltsmitteln und Vorwürfen unangemessenen Verhaltens im Amt unter Druck, wie mehrere US-Medien berichteten.
Sonderling war bereits in Trumps erster Amtszeit in führender Position im Arbeitsministerium tätig, in Trumps zweiter Amtszeit startete er dann als stellvertretender Minister. Vor seiner Zeit in der Regierung war er unter anderem als Anwalt im Arbeitsrecht tätig.
Trump scheitert mit Antrag gegen Missbrauchsurteil
US-Präsident Donald Trump ist mit dem Versuch gescheitert, ein Urteil wegen sexuellen Missbrauchs gegen sich überprüfen zu lassen. Der Oberste Gerichtshof der USA wies einen Antrag ab, der das Urteil im Zivilprozess der Autorin E. Jean Carroll anfechten wollte, wie aus Gerichtsdokumenten hervorgeht.
Hintergrund ist eine Entscheidung aus dem Jahr 2023: Eine New Yorker Geschworenenjury sah es damals als erwiesen an, dass Trump die US-Autorin 1996 in einem New Yorker Nobelkaufhaus angegriffen, sexuell missbraucht und später verleumdet hatte. Er wurde zu einer Entschädigung in Höhe von fünf Millionen US-Dollar (rund 4,4 Millionen Euro) verurteilt. Trump wies die Anschuldigungen stets zurück. Strafrechtlich waren die Vorwürfe zwar verjährt, zivilrechtlich stand der Rechtsweg jedoch offen.
Trump kündigte an, er werde den Kampf gegen den Fall weiterführen, den er als Instrumentalisierung des Rechtssystems bezeichnete. Dazu gehöre auch die Verleumdungsklage, die er als absurd bezeichnete. Zudem behauptete er, der Fall richte sich „eigentlich gegen die Vereinigten Staaten von Amerika und alles, wofür sie stehen“.
Nancy Pelosi gründet überparteiliches Demokratie-Institut
Die frühere Vorsitzende des US-Repräsentantenhauses, Nancy Pelosi, gründet gemeinsam mit der University of California in Berkeley ein neues akademisches Institut zur Stärkung der Demokratie. Das überparteiliche Nancy Pelosi Institute for Representative Democracy soll im Januar die Arbeit aufnehmen, wie die Universität mitteilte.
Die 86-Jährige erklärte, sie wolle demokratische Institutionen stärken und eine Zukunft mitgestalten, die dem Gemeinwohl diene. Die Demokratin verlässt den Kongress nach fast 40 Jahren als Abgeordnete für San Francisco und plant nach ihrem Ausscheiden weiter zahlreiche Aktivitäten. An dem neuen Institut will sie einen Kurs über den Kongress mit unterrichten. Nach Angaben der Universität gibt es für das Institut bereits private Förderzusagen von mehr als 35 Millionen Dollar.
Trump nominiert neue Spitze der Einwanderungsbehörde ICE
Die für ihre umstrittenen Abschieberazzien bekannte US-Migrationsbehörde ICE soll einen neuen Leiter bekommen. US-Präsident Donald Trump nominierte für den Direktorenposten Lance Schroyer, wie er auf der Plattform Truth Social mitteilte. Trump forderte den Senat im Kongress auf, der Personalie zuzustimmen.
Schroyer ist ein ehemaliger Staatspolizist aus dem US-Bundesstaat Oklahoma sowie ehemaliger Marineinfanterist. Trump nannte ihn einen Patrioten. Laut dem TV-Sender CNN ist Schroyer in den USA kaum bekannt. Der Posten wurde frei, nachdem vor Monaten bekanntgeworden war, dass der kommissarische Direktor Todd Lyons zurücktritt.
US-Gericht stärkt Briefwahl vor Zwischenwahlen
Das oberste Gericht der USA hat entschieden, dass Bundesstaaten Briefwahlstimmen auch dann noch zählen dürfen, wenn sie erst nach dem Wahltag eintreffen, sofern sie spätestens am Wahltag abgestempelt wurden. Die Richter kippten damit ein Urteil eines Berufungsgerichts, das eine entsprechende Regelung im Bundesstaat Mississippi für unvereinbar mit Bundesrecht erklärt hatte.
Die Mehrheit des Gerichts entschied, dass Bundesgesetze zwar den Wahltag für Bundeswahlen festlegen, daraus aber keine Pflicht folgt, dass Briefwahlstimmen bis zu diesem Tag auch bei den Wahlbehörden eingehen müssen. Maßgeblich sei, dass die Stimme spätestens am Wahltag abgegeben werde. Bis wann rechtzeitig abgeschickte Briefwahlstimmen noch berücksichtigt werden dürfen, könnten die Bundesstaaten selbst festlegen.



