Ungarns Präsident Sulyok billigt eigene Absetzung durch Verfassungsänderung
Ungarns Präsident Sulyok billigt eigene Absetzung

Ungarns Staatspräsident Tamás Sulyok hat angekündigt, eine Verfassungsänderung zu unterzeichnen, die seine eigene Absetzung beinhaltet. Der politische Freund des im April abgewählten Ministerpräsidenten Viktor Orbán verlässt seinen Posten demnach zum kommenden Montag. Der neue Ministerpräsident Péter Magyar hatte nach dem Parlamentsbeschluss der Verfassungsnovelle am vergangenen Montag dem Staatschef eine Frist von fünf Tagen zur Gegenzeichnung gesetzt und ihm für den Fall einer Verweigerung ein Amtsentzugsverfahren angedroht.

Übergangsregelung und Neuwahl des Staatsoberhaupts

Bis zur Wahl eines neuen Staatsoberhaupts übernimmt die Parlamentspräsidentin Agnes Forsthoffer dessen Befugnisse. Dafür bleiben nunmehr 30 Tage Zeit. In Ungarn wird der Staatschef vom Parlament gewählt.

Magyar bestätigte, dass Sulyok die Verfassungsänderungen gegengezeichnet habe. Nun könnten Verfassungsänderungen in Kraft treten, die tiefgreifende politische Reformen ermöglichten. »Mit diesen Entscheidungen geben wir dem ungarischen Volk etwas zurück, das das Orbán-Regime seit vielen Jahren zu nehmen versucht: die Gewissheit, dass Macht begrenzt, Gemeineigentum zurückgewonnen und der Staat wieder seinen Bürgern, den freien ungarischen Bürgern, dienen kann«, schrieb Magyar bei Facebook.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Sulyoks Kritik an der Verfassungsänderung

Sulyok betonte, dass die Parlamentsentscheidung zu seiner Absetzung verfassungswidrig sei, er aber keine rechtlichen Möglichkeiten sehe, dagegen einzuschreiten. Experten hatten zuvor erklärt, dass das Verfassungsgericht diese Parlamentsentscheidung allenfalls wegen Formalien hätte beanstanden dürfen, nicht aber inhaltlich.

In einer bei Facebook verbreiteten Ansprache beklagte Sulyok zudem, dass jeder Staatschef in Ungarn nunmehr »der Exekutive und der Politik ausgeliefert« sei und »keine Kontrollfunktion« mehr habe. Magyar hatte dem seit 2024 amtierenden Sulyok vorgeworfen, die Politik Orbáns mitgetragen zu haben.

Weitere Inhalte der Verfassungsnovelle

Die Verfassungsnovelle sieht zudem vor, dass die Ämter der Verfassungsrichter automatisch mit Vollendung ihres 70. Lebensjahrs enden. Dies betrifft aktuell vier der insgesamt 15 Verfassungsrichter, darunter den Vorsitzenden Peter Polt, der als Orbán-Loyalist gilt.

Ferner wurde durch diese Verfassungsnovelle beschlossen, dass die Tätigkeit der Abgeordneten ab 2030 auf zwölf Jahre begrenzt wird. Sie würde etwa Orbán verbieten, erneut für das Parlament zu kandidieren. Er war von 1990 bis jetzt ununterbrochen Abgeordneter. Das Mandat, das er bei der Wahl im April dieses Jahres als Spitzenkandidat seiner Fidesz-Partei gewann, trat er jedoch nicht an. Ferner soll ein Amt zur Wiedereintreibung staatlichen Vermögens geschaffen werden.

Magyar plant neue Verfassung

Magyar plant zudem mit seiner Partei Tisza die Ausarbeitung einer komplett neuen Verfassung, die das erst 2011 von Orbán durchgesetzte »Grundgesetz« ersetzen soll. Er warf Orbán vor, dieses Gesetzeswerk völlig auf die Machtbedürfnisse seiner Partei zugeschnitten zu haben.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration