Bundesanwaltschaft fordert vier Jahre Haft für mutmaßliche NSU-Helferin
Die Bundesanwaltschaft hat am Freitag vor dem Oberlandesgericht Dresden vier Jahre Haft für Susann E. gefordert. Der 45-Jährigen wird vorgeworfen, die rechtsextreme Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) unterstützt zu haben. Sie soll ihrer Freundin, der verurteilten Rechtsterroristin Beate Zschäpe, das Leben im Untergrund erheblich erleichtert haben, erklärte der Oberstaatsanwalt in seinem Plädoyer.
Die Vorwürfe im Detail
Susann E. wird zur Last gelegt, Zschäpe ihre Krankenkassenkarte und ihre Personalien überlassen zu haben. Zudem soll sie geholfen haben, ein Wohnmobil zu mieten, das der NSU 2011 bei seinem letzten Raubüberfall nutzte. Die Anklage lautet auf Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und schwere räuberische Erpressung mit Waffen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Susann E. von den rassistisch motivierten Morden des NSU wusste.
Der Hintergrund des NSU
Der NSU bestand aus Beate Zschäpe sowie Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Zwischen 2000 und 2007 ermordete die Gruppe zehn Menschen: Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodorus Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat und Michèle Kiesewetter. Mundlos und Böhnhardt töteten sich 2011 in Eisenach, um ihrer Festnahme zu entgehen. Erst danach wurde der NSU aufgedeckt. Das Oberlandesgericht München verurteilte Zschäpe 2018 nach einem fünfjährigen Prozess zu lebenslanger Haft.
Der Prozessverlauf
Susann E. ist die Ehefrau von André E., der bereits wegen Unterstützung des NSU verurteilt wurde. Sie selbst schweigt zu den Vorwürfen und hat sich im Prozess nicht geäußert. Die Verteidigung wird ihr Plädoyer am kommenden Donnerstag halten. Das Urteil wird für den 17. Juli erwartet.



