In Thüringen sind insbesondere im Süden und Osten des Freistaates die Waffenbehörden aktiv, um Personen, die von den Sicherheitsbehörden als Rechtsextremisten eingestuft werden, den legalen Besitz von scharfen Waffen zu entziehen. Dies geht aus einer Antwort des Thüringer Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linke-Innenpolitikerin Katharina König-Preuss hervor.
Verfahren in zwei Landkreisen dominieren
Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt sowie im Landkreis Schmalkalden-Meiningen laufen jeweils sechs Verfahren zum Entzug der Erlaubnis für den Besitz von beispielsweise scharfen Pistolen. In den anderen zwanzig Waffenbehörden Thüringens gab es entweder gar keine oder maximal fünf vergleichbare Verfahren. Dies zeigt eine deutliche regionale Konzentration der Maßnahmen.
Unterschiedliche Gerichtsentscheidungen
Seit Jahren versuchen die Waffenbehörden in Deutschland, Extremisten den Zugang zu Schusswaffen zu verwehren oder ihnen bereits ausgestellte Waffenbesitzkarten zu entziehen. Die Erfolge sind jedoch unterschiedlich, da die Gerichte in der Vergangenheit verschiedene Maßstäbe anlegten, um zu bestimmen, wann jemand im waffenrechtlichen Sinne als Extremist gilt.
Beispielsweise entschied das Verwaltungsgericht Gera Anfang 2026, dass die bloße Mitgliedschaft in der AfD nicht ausreicht, um Waffenbesitzern ihre Waffen zu entziehen. Die AfD wird in Thüringen vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Im Gegensatz dazu urteilte das Verwaltungsgericht Düsseldorf 2024, dass bereits die reine AfD-Mitgliedschaft ausreicht, um den Umgang mit scharfen Waffen zu verbieten – mit Verweis auf die Einstufung der Bundes-AfD als Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.
Erfolge im vergangenen Jahr
Laut Innenministerium laufen derzeit in Thüringen insgesamt 47 Verfahren zum Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse gegen 45 Personen. Ein großer Teil von ihnen ist Mitglied oder Unterstützer der AfD. Das Ministerium schreibt: „Zu diesen 45 Personen liegen hinreichend belastbare Erkenntnisse vor, wonach diese der rechtsextremistischen Szene zugeordnet werden können.“ In weiteren 50 Fällen gibt es Hinweise auf mögliche Extremisten, doch diese seien für die Einleitung von Verfahren noch nicht ausreichend belastbar.
Im vergangenen Jahr gelang es in zwei Fällen, Rechtsextremisten ihre Waffenbesitzkarten rechtskräftig zu entziehen. Keine dieser Personen verfügt mehr über eine waffenrechtliche Erlaubnis. Zudem haben in Thüringen sechs Personen aus der rechtsextremen Szene legal Zugang zu Sprengstoffen. Nähere Angaben zu diesem Personenkreis oder zur Art des Sprengstoffs machte das Ministerium nicht.



