Berlin – Die Beschaffung von Corona-Schutzmasken während der Pandemie beschäftigt weiterhin die Justiz und den Steuerzahler. Ein Hersteller pocht auf eine Rechnung von fast einer halben Milliarde Euro und hat Klage vor dem Landgericht Bonn eingereicht. Der Streit dreht sich um die Verbindlichkeit von E-Mails, die der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (46, CDU) im März 2020 mit dem Chef der Hamburger Textilfirma Pure Fashion Agency austauschte.
Hintergrund des Rechtsstreits
In der akuten Phase der Corona-Pandemie war das Gesundheitsministerium unter Hochdruck bemüht, Schutzausrüstung zu beschaffen. Auch Spahn persönlich schaltete sich ein. Die Firma Pure Fashion Agency fordert nun 287 Millionen Euro plus Zinsen, was inzwischen auf 464 Millionen Euro angewachsen ist. Das Ministerium hingegen bestreitet, dass die Kommunikation einen rechtsgültigen Kaufvertrag darstellt.
Der Mailverkehr im Detail
Laut der Deutschen Presse-Agentur bat Spahn den Textilhändler Matthias Timm am 8. März 2020 zunächst telefonisch um Hilfe. Am darauffolgenden Tag schrieb Spahn in einer Mail: „Ich will das heute rechtlich verbindlich (...) einlocken, damit die Masken bei uns in D landen.“ In einer weiteren Nachricht hieß es: „Jetzt will ich erst mal rechtlich verbindlich das Zeug ;-)“. Transportfragen sollten später geklärt werden. Spahn schloss mit den Worten: „So, bin jetzt vorerst raus hier, praktischen Rest mit meinen Leuten klären.“
Trotz dieser vielversprechenden Kommunikation erhielt Pure Fashion letztlich nicht den Zuschlag. Das Ministerium begründete dies mit fehlender Seriosität und „mangelnder Bonität“ des Unternehmens. Allerdings kaufte das Ministerium zu einem späteren Zeitpunkt dennoch andere Schutzausrüstung bei Pure Fashion, was die Position des Klägers stärken könnte.
Juristische Eskalation und Zinslast
Der Anwalt des Klägers, Dennis Geissler, erklärte, er habe bereits vor einem Jahr ein Vergleichsangebot über 175 Millionen Euro unterbreitet, jedoch nie eine Antwort aus dem Ministerium erhalten. „Seither tickt die Uhr immer weiter, jeden Tag kommen rund 80.000 Euro an Vollzugszinsen hinzu“, so Geissler. Die Zinslast treibt die Gesamtforderung stetig in die Höhe.
Ein Sprecher der Unionsfraktion, deren Vorsitzender Spahn heute ist, wies gegenüber der dpa „spekulative Unterstellungen“ zurück. Die endgültige Entscheidung obliegt nun dem Landgericht Bonn, das über die Verbindlichkeit der Mails und die Höhe der Forderung zu befinden hat.
Bedeutung für den Steuerzahler
Sollte das Gericht die Mails als verbindliche Bestellung werten, müsste der Bund rund 464 Millionen Euro an den Hersteller zahlen – eine erhebliche Belastung für den Staatshaushalt. Der Fall zeigt, wie in Krisenzeiten getroffene Entscheidungen noch Jahre später zu finanziellen Konsequenzen führen können.



