EU-Recht: Deutschland verfehlt Frist zur Entgelttransparenz
Deutschland verfehlt EU-Frist zur Entgelttransparenz

Deutschland verfehlt EU-Frist zur Entgelttransparenz

Deutschland hat die neuen EU-Regeln zur Lohntransparenz nicht fristgerecht umgesetzt und verstößt damit ab Montag gegen EU-Recht. Die Frist zur Anpassung des nationalen Rechts endete am Sonntag, den 7. Juni 2026. Das Bundesfamilienministerium kündigte an, dass die Umsetzung erst in den kommenden Monaten bis Anfang 2027 erfolgen soll.

EU-Kommission prüft Strafverfahren

Die EU-Kommission muss nun entscheiden, ob sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleitet. Sollte die Umsetzung in den nächsten Monaten tatsächlich erfolgen, könnte sie davon absehen. Die Richtlinie zur Entgelttransparenz wurde 2023 von den EU-Staaten und dem Europaparlament beschlossen. Die damalige Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hatte sich bei der Abstimmung im Rat der EU-Staaten enthalten.

Lohnlücke in Deutschland über EU-Durchschnitt

Laut Eurostat verdienen Frauen in Deutschland im Durchschnitt 15,6 Prozent weniger Bruttostundenlohn als Männer (Stand 2024). EU-weit liegt der Unterschied bei 11,1 Prozent. Die EU-Kommission nennt als Ursachen systematische Ungleichgewichte, wie unzureichende Kinderbetreuungsangebote und unverhältnismäßige Verantwortung von Frauen für unbezahlte Kinderbetreuung, was zu längeren Karrierepausen führt. Auch Stereotype, die Bildung, Einstellung und Beförderung beeinflussen, spielen eine Rolle.

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Neue Rechte für Beschäftigte

Die EU-Richtlinie sieht vor, dass Beschäftigte Auskunft über das durchschnittliche Entgelt für vergleichbare Tätigkeiten verlangen können, aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Arbeitgeber ab 100 Beschäftigten müssen regelmäßig über die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern berichten. Zudem müssen Arbeitgeber Bewerber frühzeitig über Einstiegsentgelte informieren und dürfen nicht nach dem bisherigen Gehalt fragen.

Deutschlands Verzögerung und geplante Umsetzung

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) erklärte, Deutschland sei mit anderen europäischen Partnern im Gespräch, um Veränderungen bei Umsetzungsfristen und Inhalten zu erreichen. Sie betonte jedoch, dass man um eine bürokratiearme Umsetzung nicht umhinkommen werde. Eine Sprecherin des Ministeriums nannte die wirtschaftliche Lage als Grund für die Verzögerung. Die Berichtspflicht und der Auskunftsanspruch sollen demnach erstmals im Juni 2028 fällig werden.

Bestehendes Entgelttransparenzgesetz kaum genutzt

Deutschland hat seit 2017 ein eigenes Entgelttransparenzgesetz, das nun angepasst wird. Es erlaubt Arbeitnehmern, Auskunft über die Gehälter von Kollegen mit ähnlicher Tätigkeit zu verlangen. Ein Regierungsgutachten von 2023 ergab jedoch, dass diese Regelung kaum genutzt wird, unter anderem aus Angst vor negativen Reaktionen der Vorgesetzten.

Ausblick

Die EU-Kommission wird nun prüfen, ob sie ein Vertragsverletzungsverfahren einleitet. Sollte Deutschland die Richtlinie in den kommenden Monaten umsetzen, könnte das Verfahren noch vermieden werden. Die Bundesregierung steht unter Druck, die Lohntransparenz zu verbessern und die geschlechtsspezifische Lohnlücke zu schließen.

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