Am Montag blicken Klinikmanager aus ganz Deutschland auf das Berliner Verwaltungsgericht. Die Richter befassen sich mit der öffentlichen Krankenhausfinanzierung. Eine Entscheidung könnte bereits am Montag fallen.
Hintergrund der Klage
Die gemeinnützige DRK-Klinik Köpenick hatte sich 2023 stellvertretend für fast 30 Berliner Krankenhäuser gegen die Landesregierung gewandt. Die Betreiber dieser privaten, frei-gemeinnützigen und konfessionellen Kliniken monieren, der Senat bediene den kommunalen Vivantes-Konzern unverhältnismäßig mit Millionensummen, um dessen Defizite auszugleichen.
Vorwürfe der Kläger
Das Land verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, das EU-Beihilferecht und das Krankenhausfinanzierungsgesetz. Zudem beeinträchtige der Senat die Berufsfreiheit, denn indirekt finanziere er die im Branchenvergleich hohen Vivantes-Tarife, was anderen Krankenhäusern die Personalsuche erschwere.
Signalwirkung für die Branche
Eine Entscheidung der Verwaltungsrichter dürfte bundesweit Signalwirkung haben und die aktuelle Krankenhausreform verkomplizieren. Hintergrund der Klage sind die zwei Prinzipien stationärer Versorgung: die Trägervielfalt und die duale Finanzierung.
Demnach zahlen die Krankenkassen für Personal und Medikamente, während die Bundesländer in Bauten und Technik aller für die Versorgung als nötig eingestuften Kliniken investieren müssen. Zu solchen als Plankrankenhäuser bezeichneten Kliniken zählen neben landeseigenen Einrichtungen auch freie, konfessionelle und privat betriebene Häuser.
Konkrete Vorwürfe
Die Klägerin verwies konkret darauf, dass Vivantes in den Jahren 2019 bis 2022 zusätzlich zu den regulären Investitionen 515,05 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden seien – was als unzulässige Bevorzugung aufgefasst werde. Zunächst war unklar, welches Gericht zuständig ist. Schließlich erklärte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dass der Verwaltungsrechtsweg zulässig sei, da es sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit handele.
Ähnlicher Fall in Frankfurt am Main
In Frankfurt am Main hatte 2023 der christliche Klinikverbund Agaplesion eine Unterlassungsklage gegen die Stadt eingereicht. So soll gerichtlich geklärt werden, ob der 47 Millionen Euro hohe Defizitausgleich an ein kommunales Krankenhaus rechtens war. Zwei Jahre später entschied das Bundesverwaltungsgericht, ein entsprechendes Verfahren sei zulässig, weil nicht ausgeschlossen sei, dass die finanzielle Förderung der staatlichen Klinik eine Ungleichbehandlung aller Plankrankenhäuser darstelle.
Der Berliner Senat steht nun im Fokus der Verhandlung. Das Urteil wird mit Spannung erwartet.



