Juli 2025: Renten steigen, Steuer-App, höhere Zollgebühren
Juli 2025: Renten steigen, Steuer-App, neue Zollgebühren

Der Juli 2025 bringt zahlreiche Neuerungen für Millionen Menschen in Deutschland. Rentner dürfen sich über höhere Bezüge freuen, die Steuererklärung wird für viele einfacher, und Online-Shopping aus Nicht-EU-Ländern wird teurer. Auch das Bürgergeld wird umbenannt und mit schärferen Regeln versehen, die Flugticketsteuer sinkt, und der Kölner Dom führt Eintrittsgebühren ein. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Renten steigen um 4,24 Prozent

Mehr als 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner erhalten ab Juli höhere Bezüge. Die Renten steigen um 4,24 Prozent. Bei einer monatlichen Rente von rund 1.000 Euro bedeutet das eine Erhöhung um etwa 42,40 Euro. Die Anpassung erfolgt jährlich auf Basis der Lohnentwicklung.

Steuererklärung per App mit einem Klick

Ab 1. Juli können rund 11,5 Millionen Menschen ihre Steuererklärung für das Jahr 2025 mit nur einem Klick über die App „MeinElster+“ einreichen. Dies gilt zunächst für ledige, kinderlose Arbeitnehmer sowie Rentner und Pensionäre. Die App stellt eine fertige Steuererklärung mit den bereits beim Finanzamt vorhandenen Daten zur Verfügung, die nach Prüfung direkt abgesendet oder angepasst werden kann.

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Frist für Steuererklärung

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 endet am 31. Juli 2026. Wer steuerlich beraten wird, hat bis zum 30. April 2027 Zeit.

Aus Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld

Die Sozialleistung Bürgergeld wird ab Juli in Grundsicherungsgeld umbenannt. Gleichzeitig gelten schärfere Regeln: Die Karenzzeit, in der Leistungsbezieher mehr Vermögen behalten durften, entfällt. Wer Vermögen oberhalb der Freibeträge hat, muss dieses zunächst für den Lebensunterhalt einsetzen. Bei Verstößen drohen Sanktionen bis hin zur vollständigen Streichung der Leistungen. Die Höhe der Zahlungen bleibt unverändert.

Flugticketsteuer sinkt

Die Ticketsteuer für Flüge ab Deutschland wird ab Juli gesenkt. Die Abgabe sinkt je nach Strecke um 2,50 Euro bis 11,40 Euro pro Flug. Konkret: Kurzstrecken (bisher 15,53 Euro) kosten künftig 13,03 Euro, Mittelstrecken (bisher 39,34 Euro) 33,01 Euro und Langstrecken (bisher 70,83 Euro) 59,43 Euro. Ob die Airlines die Ersparnis an die Kunden weitergeben, ist angesichts gestiegener Kerosinpreise fraglich.

Online-Shopping aus Nicht-EU-Ländern wird teurer

Ab 1. Juli wird für Warensendungen aus Nicht-EU-Ländern mit einem Warenwert unter 150 Euro eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro pro Warenkategorie fällig – zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer. Wie die Verbraucherzentrale Berlin erklärt, können Versanddienstleister zudem eine Servicepauschale für die Zollanmeldung verlangen. Bei günstigen Artikeln summiert sich das schnell: Eine Handyhülle für 7 Euro könne so knapp 20 Euro kosten. Innerhalb der EU entfallen Steuern und Zölle (Ausnahmen: Kaffee, Alkohol, Tabak).

Kölner Dom führt Eintritt ein

Ab 1. Juli kostet der Besuch des Kölner Doms 12 Euro Eintritt. Damit sollen die gestiegenen Kosten für Pflege, Schutz und Betrieb gedeckt werden. Ausnahmen: An bestimmten Tagen ist der Dom kostenfrei, und Gottesdienstbesucher sowie Betende zahlen keinen Eintritt.

Punktehandel wird strafbar

Der Handel mit Punkten in Flensburg wird ab 1. Juli ausdrücklich verboten. Paragraf 4c des Straßenverkehrsgesetzes untersagt die Abwälzung von Punkten auf andere Personen. Verstöße oder Versuche können mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Leichterer Abschuss von Wölfen

Wölfe werden ins Bundesjagdgesetz aufgenommen, was den Abschuss erleichtert. Die Länder können die Jagd in Regionen mit günstigem Erhaltungszustand erlauben, und zwar vom 1. Juli bis 31. Oktober. Bei Rissen von Weidetieren ist der Abschuss auch außerhalb dieser Zeit und unabhängig vom Erhaltungszustand möglich. Zudem können Länder Gebiete ausweisen, in denen die Jagd wegen mangelnder Schutzmöglichkeiten für Weidetiere erforderlich ist.

Pflege-Mindestlöhne steigen

Die Mindestlöhne in der Altenpflege werden in mehreren Schritten erhöht. Zum 1. Juli steigt der Stundenlohn für Pflegehilfskräfte von 16,10 Euro auf 16,52 Euro, wie die Bundesregierung per Verordnung festgelegt hat.

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