Doppelpass: Mehrheit der Neubürger nutzt neue Regelung
Mehrheit der Neubürger nutzt Doppelpass

Doppelpass: Mehrheit der Neubürger nutzt neue Regelung

Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts durch die Ampel-Koalition ermöglicht allen neu Eingebürgerten die doppelte Staatsbürgerschaft. Aktuelle Zahlen belegen, dass die überwiegende Mehrheit der Neubürger von dieser Möglichkeit Gebrauch macht. Gegner der Mehrstaatigkeit äußern jedoch weiterhin Skepsis.

Hohe Quote der Mehrstaatigkeit

Laut einer Umfrage des Mediendienstes Integration lag der Anteil der Mehrstaatigkeit in den Städten, die Daten erhoben haben, zwischen 85 und 98 Prozent. Die wenigen Neubürger, die auf den Doppelpass verzichteten, waren entweder vor der Einbürgerung staatenlos oder stammten aus Ländern wie Indien, Äthiopien oder Eritrea, die Mehrstaatigkeit grundsätzlich nicht oder nur in Ausnahmefällen gestatten.

Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte die Reform beschlossen, die Ende Juni 2024 in Kraft trat. Seither dürfen Einbürgerungswillige ihre bisherige Staatsangehörigkeit generell behalten. Zuvor war dies nur für EU-Bürger oder in Ausnahmefällen möglich. Zudem verkürzte die Reform die erforderliche Aufenthaltsdauer für eine Einbürgerung von acht auf fünf Jahre. Die sogenannte Turbo-Einbürgerung nach drei Jahren für besonders gut Integrierte wurde jedoch von der schwarz-roten Bundesregierung im vergangenen Jahr wieder abgeschafft.

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Kritik und Skepsis

Die doppelte Staatsbürgerschaft hat weiterhin Gegner. Die AfD würde sie nur in begründeten Einzelfällen zulassen, und auch die Union steht ihr skeptisch gegenüber. Politiker wie Fraktionschef Jens Spahn und der innenpolitische Sprecher Alexander Throm (CDU) warnen vor möglichen Loyalitätskonflikten und der Gefahr von Parallelgesellschaften. Befürworter betonen dagegen praktische Vorteile wie erleichterte Reisen, Erbrechts- und Eigentumsfragen sowie die Möglichkeit, in beiden Staaten zu arbeiten.

Rückgang der Einbürgerungsanträge

Die Zahl der neu gestellten Einbürgerungsanträge sank 2025 um rund zehn Prozent auf etwa 189.000. Die meisten Anträge gingen in Berlin ein (rund 36.100), gefolgt von München mit rund 17.800. In München besteht ein erheblicher Bearbeitungsstau: Anfang Mai lagen dort mehr als 40.200 Anträge zur Entscheidung vor. Im Jahr 2025 dürften insgesamt über 300.000 Einbürgerungen erfolgt sein, wobei Syrer die größte Gruppe stellten, gefolgt von Türken, Afghanen, Iranern und Russen.

Voraussetzungen für die Einbürgerung

Wer den deutschen Pass erhalten möchte, muss die deutsche Sprache beherrschen, seinen Lebensunterhalt eigenständig bestreiten und mindestens fünf Jahre rechtmäßig und ohne Straftaten in Deutschland gelebt haben. Zudem sind ein Identitätsnachweis, Kenntnisse der deutschen Gesellschaftsordnung sowie ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur historischen Verantwortung Deutschlands erforderlich. Vor der Entscheidung wird eine Anfrage beim Verfassungsschutz gestellt. In weniger als einem Prozent der Fälle gab es Erkenntnisse zu den Antragstellern, und Ablehnungen aufgrund solcher Hinweise waren selten.

Ablehnungen wegen Israel-Bekenntnis

In Sachsen-Anhalt wurden zwölf Einbürgerungsanträge abgelehnt, weil die Antragsteller kein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels abgeben wollten. Diese Regelung gilt dort seit Anfang 2023. Mitte 2025 führte auch Brandenburg eine entsprechende Vorschrift ein, doch dazu liegen noch keine Daten vor.

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