Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die Verurteilung des mutmaßlichen CSD-Attentäters Abdul B. zu einer Bewährungsstrafe scharf kritisiert. "Dass man bei diesem Maß einer Gefährdung, die hier vorlag, zu einer Bewährungsstrafe kommt, ist sicherlich nicht nachvollziehbar", sagte Dobrindt im Gespräch mit RTL und ntv. Der radikalisierte Täter sei trotz erheblicher Gefährdung auf freiem Fuß gewesen, was er für unverständlich hält.
Dobrindt fordert Aufarbeitung des Urteils
Obwohl Dobrindt eine Gerichtsschelte vermeiden will, verlangt er eine genaue Untersuchung des Falls. "Jetzt muss in der Aufarbeitung im Detail genau geschaut werden, warum es zu so einer Situation kommen musste und nicht das Nachvollziehbare passiert ist, nämlich dass diese Person schlichtweg sich in Haft befindet." Der CSU-Politiker betonte, dass Deradikalisierungsmaßnahmen allein nicht ausreichen. "Allein auf Deradikalisierung zu setzen, das wäre sicherlich naiv", sagte er im ARD-"Brennpunkt". Im Einzelfall könne Deradikalisierung funktionieren, in vielen Fällen aber nicht. Gefährder müssten unter Beobachtung und Kontrolle stehen, so der Innenminister im ZDF. "Es geht schlichtweg darum, dass man auch die Bewegungsfreiheit einschränken kann von diesen Personen."
Der Fall Abdul B.: Vom IS-Sympathisanten zum Attentäter
Abdul B.s Radikalisierung wurde erstmals 2024 aktenkundig, als er verbotene Propaganda der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) auf seinem Instagram-Account teilte. Laut Berliner Generalstaatsanwaltschaft soll er 2025 mehrfach versucht haben, sich im Ausland dem IS anzuschließen. Im Juli 2025 wurde er im Libanon festgenommen und saß dort drei Monate in Haft. Nach seiner Rückkehr nach Berlin im November 2025 wurde er erneut festgenommen. Im Mai 2026 verurteilte ihn das Gericht wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Eine der Bewährungsauflagen war die Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm, zu der es jedoch nicht mehr kam.
Kritik an der Bewährungsstrafe
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von knapp drei Jahren gefordert und legte Beschwerde gegen das Urteil ein, das noch nicht rechtskräftig ist. Das Gericht begründete seine Entscheidung laut Generalstaatsanwaltschaft damit, dass B. sich in Deutschland fast sechs Monate in Untersuchungshaft sowie drei Monate im Libanon in Haft befunden hatte. Zudem habe er sich in der Hauptverhandlung überwiegend geständig eingelassen und vom IS distanziert. Dobrindt hingegen hält diese Argumentation für unzureichend. "Versteht kein Mensch", sagte er mit Blick auf die öffentliche Debatte über mögliches Behördenversagen.
Vorgeschichte: B. war der Polizei bekannt
Bereits vor den IS-bezogenen Taten war Abdul B. der Polizei kein Unbekannter. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte ihn im Februar 2022 wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung. Der Vorfall ereignete sich im September 2019, als B. auf einem Schulhof jemanden schlug. Zudem stahl er im Oktober 2020 gemeinsam mit einem Mittäter einer Person Kopfhörer. Diese früheren Straftaten wurden im jüngsten Verfahren offenbar nicht als ausreichendes Warnsignal gewertet.
Dobrindt kündigte an, dass die Bundesregierung die Lehren aus dem Fall ziehen werde. Es müsse sichergestellt werden, dass radikalisierte Personen nicht durch die Maschen des Justizsystems fallen. Die Diskussion über eine Verschärfung des Umgangs mit Gefährdern sei nun unausweichlich.



