BGH: Kein Hinweis auf Vertragspause bei Online-Kündigung von Fitnessstudio
BGH: Kein Hinweis auf Vertragspause bei Kündigung

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat ein Urteil gefällt, das weitreichende Folgen für die Online-Kündigung von Fitnessstudioverträgen haben dürfte. Auf der Bestätigungsseite einer Kündigung dürfen keine Informationen zu möglichen Alternativen, wie etwa das Pausieren des Vertrags, angezeigt werden. Das entschied der erste Senat des BGH in einem Verfahren, das der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen die Fitnesskette FitX angestrengt hatte.

Hintergrund des Rechtsstreits

FitX, nach eigenen Angaben der zweitgrößte Fitnessanbieter in Deutschland mit Sitz in Essen, hatte seine Kunden nach dem Anklicken der Schaltfläche „Vertrag kündigen“ auf eine Bestätigungsseite weitergeleitet. Dort wurde prominent auf die Möglichkeit hingewiesen, den Vertrag beitragsfrei pausieren zu lassen, anstatt ihn zu kündigen. Der vzbv sah darin einen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften. Laut Gesetz müssen Schaltflächen und Bestätigungsseiten für Kündigungen „ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sein“.

Vorinstanzliche Entscheidung

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte die Klage im September 2025 zunächst abgewiesen. Die Richter argumentierten, dass die Bestätigungsseite zwar unkompliziert und ohne besonderen Aufwand auffindbar und bedienbar sein müsse. Es sei jedoch nicht ausgeschlossen, dass auch Wege zur Vermeidung einer Kündigung aufgezeigt werden könnten. Der Hinweis auf die Pausierungsmöglichkeit sei nicht aufdringlich und lenke Verbraucher nicht wesentlich vom Kündigungsprozess ab. Daher entspreche die Seite den gesetzlichen Anforderungen.

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BGH hebt Urteil auf

Der klagende Verbraucherverband legte gegen das Urteil Revision beim BGH ein – mit Erfolg. Der erste Senat hob das Urteil aus Düsseldorf auf und verurteilte FitX zur Unterlassung. „Die Bestätigungsseite dient allein der Erfassung der für die Kündigung erforderlichen Angaben und der Abgabe der Kündigungserklärung“, so der Senat. Damit werde auch dem Sinn und Zweck der Vorschrift Rechnung getragen, eine einfache und unkomplizierte Kündigungsmöglichkeit für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr zu schaffen.

Reaktion von FitX

Eine FitX-Sprecherin hatte vor der mündlichen Verhandlung am BGH im Mai erklärt, die Vertragspause sei keine beliebige Werbealternative, sondern in den Geschäftsbedingungen von FitX klar geregelt. „Für Mitglieder, die ihren Vertrag nicht beenden, sondern nur vorübergehend pausieren möchten, ist dieser Hinweis daher eine sachliche Information über eine bestehende Vertragsoption. Die Kündigungsmöglichkeit wird dadurch weder ersetzt noch ausgeschlossen.“

Auswirkungen des Urteils

Das Urteil des BGH stellt klar, dass Unternehmen bei der Gestaltung von Online-Kündigungsprozessen keine zusätzlichen Informationen oder Alternativen auf der Bestätigungsseite anbieten dürfen. Dies soll sicherstellen, dass Verbraucher ihre Kündigung ohne Ablenkung oder Verzögerung abschließen können. Der vzbv begrüßte die Entscheidung als wichtigen Erfolg für den Verbraucherschutz. FitX muss nun die Kündigungsseite entsprechend anpassen. Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf andere Branchen haben, in denen ähnliche Praktiken angewendet werden.

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