Bundesregierung will Vergesellschaftung von Wohnungen verhindern – Reaktionen
Bund will Vergesellschaftung stoppen – heftige Reaktionen

In der Nacht zu Donnerstag hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, den Ländern die Möglichkeit zu nehmen, große Wohnungsbestände zu vergesellschaften. Dies betrifft direkt die Berliner Initiative „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ (DWE), die per Volksentscheid 2021 von einer Mehrheit der Berliner beschlossen wurde. Die Reaktionen auf die Ankündigung sind heftig und gespalten.

Linke und DWE: „Gestörtes Demokratieverständnis“

Elif Eralp, Spitzenkandidatin der Berliner Linken für die Abgeordnetenhauswahl im September, zeigt sich entgeistert: „Friedrich Merz will per Bundesgesetz aushebeln, was 1949 bewusst ins Grundgesetz geschrieben wurde.“ Das Grundgesetz erlaube die Vergesellschaftung, damit wirtschaftliche Macht nie wieder unkontrolliert ganze Städte prägen könne. „Das ist kein Relikt, sondern eine demokratische Option, die die Verfassungsmütter und -väter absichtlich offengehalten haben.“ Wer diese Option jetzt kassiere, tue dies nicht für die Menschen, sondern für Vonovia, Deutsche Wohnen und Immobilienfonds, die mit Berliner Mieten Rendite machten.

Die Initiative DWE selbst reagiert mit Empörung: „Der Vorschlag der Bundesregierung wendet sich gegen den Willen der Berliner*innen und zeugt damit von einem zutiefst gestörten Demokratieverständnis“, schreibt Sprecherin Karla Hildebrandt. Diese Einmischung zeige die Angst vor jeder Veränderung im Interesse der Mieter. Sie bestätige außerdem, dass die Vergesellschaftung eine reale Möglichkeit sei, um die Mietkrise zu bekämpfen. Hildebrandt sieht in dem Vorschlag einen „Frontalangriff gegen das Grundgesetz.“

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Anwalt Klinger: „Lustige Idee“ – rechtlich wirkungslos

Remo Klinger, renommierter Anwalt und im Auftrag von DWE tätig, hält die Ankündigung für eher zahnlos: „Das ist eine lustige Idee. Der Bund kann so etwas nämlich nur regeln, wenn er selbst ein Vergesellschaftungsgesetz erlässt“, so Klinger auf Tagesspiegel-Anfrage. „Nur dann hätte er von seiner Kompetenz, diese Materie abschließend zu regeln, Gebrauch gemacht. Und nur dann wäre es verfassungsgemäß.“ Durch die Ankündigung sieht Klinger sich in seiner Arbeit bestätigt: „Die Bundeskoalition bestätigt mit ihren Ideen, dass das von uns mitentworfene Gesetz rechtmäßig ist, ansonsten müsste sie diese Verrenkungen ja nicht anstellen – darüber freuen wir uns.“

Mieterverein: „Allein die Möglichkeit erschwert Spekulation“

Auch vom Berliner Mieterverein kommt scharfe Kritik. Geschäftsführerin Wibke Werner fragt: „Die Mieten in den Metropolen steigen ungebremst, der soziale Wohnungsbau kommt nicht hinterher, und nun soll ein im Grundgesetz vorgesehenes Instrument zur gemeinwohlorientierten Ausrichtung der Wohnraumversorgung vom Bund ausgehebelt werden?“ Allein die Möglichkeit einer Vergesellschaftung erschwere die Spekulation mit Wohnraum und trage zu mehr gemeinwohlorientierter Wohnraumversorgung mit bezahlbaren Mieten bei. Lediglich auf Neubau zu setzen, werde das Problem nicht lösen: „Es kann in Berlin gar nicht so schnell und in dem Umfang gebaut werden, dass die Mieten dadurch für die Bevölkerung bezahlbar würden.“

CDU und Immobilienwirtschaft: „Investitionssicherheit“

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) begrüßt die geplante Bundesregelung: Die „linksgrüne Debatte“ schade Berlinern und dem Wirtschaftsstandort massiv. Die Debatte bremse Investitionen und Wohnungsbau und schade so Mietern. Wer den Menschen einrede, „linker Populismus könne die Wohnungsfrage lösen, der täuscht sie ganz bewusst.“ Es sei „gut, dass der Bund jetzt für Klarheit sorgt und diesem Irrweg einen Riegel vorschiebt.“ Enteignungen würden Milliarden kosten, die Berlin nicht habe.

Marco Luczak, CDU-Bundestagsabgeordneter aus Berlin, ist angetan: „Die sozialistischen Enteignungsfantasien aus Berlin wären der Todesstoß für den privaten Wohnungsbau und würden den Investitionsstandort Deutschland irreparabel beschädigen.“ Mit der angekündigten Regelung schließe die Koalition Vergesellschaftungen privater Wohnungsbestände durch Landesgesetze aus. „Damit sichern wir Investitionssicherheit in Deutschland und geben Vertrauen zurück. Das ist der Weg, um nachhaltig gegen steigende Mieten zu kämpfen.“

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IHK und ZIA: „Willkommens-Signal“

Iris Schöberl, Präsidentin des Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA), erklärt: „Die Absage an Vergesellschaftung ist ein zentrales Signal für Wohnungsbau und Investitionen. Sie schafft das Vertrauen und die Investitionssicherheit, die nötig sind, um wieder mehr Wohnraum zu schaffen und privates Kapital zu mobilisieren.“ Auch bei der Berliner Industrie- und Handelskammer (IHK) ist man erleichtert. IHK-Präsident Sebastian Stietzel freut sich über „sehr gute Nachrichten für den Wirtschaftsstandort Berlin und Deutschland insgesamt.“ Der Beschluss sei ein „Willkommens-Signal an alle, die hier bauen wollen“: „Investitionen sind in Berlin sicher! Es ist bestürzend genug, dass man das in der Hauptstadt der stärksten Volkswirtschaft Europas extra betonen muss.“