Terrorabwehr: Dobrindt fordert Fußfessel und Präventivhaft für Gefährder
Dobrindt: Fußfessel und Präventivhaft für Gefährder

Nach dem islamistischen Anschlag am Rande des Christopher Street Day (CSD) in Berlin hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt drei konkrete Vorschläge zur Terrorabwehr vorgelegt: verstärkte Überwachung von Gefährdern mittels elektronischer Fußfesseln, Präventivhaft und eine Verschärfung des Jugendstrafrechts. Derzeit sind bundesweit 410 Personen als islamistische Gefährder eingestuft, wie ein Sprecher des Bundeskriminalamts (BKA) bestätigte. Der mutmaßliche CSD-Attentäter Abdul B. war demnach als Gefährder und vom BKA-Analysetool sogar als „Hochrisikoperson“ bewertet worden.

Was sind Gefährder und wie werden sie überwacht?

Das BKA definiert Gefährder als Personen, von denen begründet anzunehmen ist, dass sie „politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung“ begehen werden. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung per Fußfessel ist bereits im BKA-Gesetz sowie in den Landespolizeigesetzen vorgesehen, wird aber selten angewendet. Nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ trugen Ende Juni bundesweit 147 Menschen eine elektronische Fußfessel, davon nur 18 auf Grundlage der Polizeigesetze der Länder. Die meisten – 128 – waren verurteilte Straftäter, bei denen die Fußfessel einen Rückfall verhindern soll. Die Option im BKA-Gesetz wurde noch nie genutzt, wie ein BKA-Sprecher erklärte.

Präventivhaft und Jugendstrafrecht: Dobrindts Vorschläge

Dobrindt plädiert für eine stärkere Nutzung der Bewegungsfreiheitseinschränkung per Fußfessel und fordert eine bundesweit einheitliche Präventivhaft für Gefährder. „Präventivhaft für Gefährder ist etwas, was aus meiner Sicht zwingend notwendig ist“, sagte der Minister in der ARD. Derzeit ist eine längere Präventivhaft im BKA-Gesetz nicht vorgesehen; lediglich kurze Maßnahmen sind möglich. Das bayerische Polizeigesetz erlaubt auf richterliche Anordnung einen Gewahrsam von bis zu zwei Monaten. Dobrindt strebt eine Vereinheitlichung der unterschiedlichen Länderregelungen an. Zudem fordert er: „Wir brauchen Regeln, die dafür sorgen, dass Gefährder nicht mit Jugendstrafrecht behandelt werden und schon gleich gar nicht auf Bewährung in Freiheit kommen.“

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Der SPD-Innenexperte Sebastian Fiedler unterstützt die Fußfessel-Idee: „Das ist eine sinnvolle Ergänzung der Instrumentarien.“ Auch bei der Präventivhaft sieht er Handlungsbedarf: „Wir haben kein einheitliches Polizeigesetz des Bundes und der Länder. Das Projekt wäre durchaus noch mal sinnvoll, das aufzulegen, weil die Präventivhaftvoraussetzungen in den Ländern total unterschiedlich sind.“

Können die Maßnahmen Terror verhindern?

Der Tübinger Kriminologe Jörg Kinzig warnt vor zu großen Erwartungen. Mit Blick auf die Fußfessel sagte er: „Wenn eine Person wild entschlossen ist, eine Straftat zu begehen, dann muss man so ehrlich sein, die bloße Fußfessel wird ihn vermutlich nicht davon abhalten.“ Selbst bei Auslösung eines Alarms sei nicht sofort ein Polizeibeamter vor Ort. Die seltene Anwendung der Fußfessel erklärt Kinzig mit dem schweren Grundrechtseingriff: „Das hat damit zu tun, dass so eine Fußfessel schon ein schwerer Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Person ist.“ Richter müssten dies sorgfältig prüfen, stünden aber vor dem Problem valider Hinweise auf eine Gefährdung. „Im Nachhinein ist es immer wohlfeil zu sagen, das hätte man ja wissen müssen“, so Kinzig.

Ähnlich sieht er die Präventivhaft: „Trotz Gefahrenprognose begehen die meisten Menschen eben doch keine schweren Straftaten. Treffsicher die zu finden, die es tun werden, ist die zentrale Aufgabe oder Schwierigkeit.“ Eine Verschärfung des Jugendstrafrechts lehnt Kinzig ab, da Gerichte bereits heute bei 18- bis 20-Jährigen Erwachsenenstrafrecht anwenden können, wenn keine Jugendverfehlung oder Reifeverzögerung vorliegt. „Hier für eine einzelne Gruppe Veränderungen vorzunehmen, scheint mir nicht sinnvoll.“

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