Doppelpass-Boom: 85 bis 98 Prozent der Neubürger behalten alten Pass
Doppelpass-Boom: 85 bis 98 Prozent der Neubürger behalten alten Pass

Die im vergangenen Jahr in Kraft getretene Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zeigt deutliche Auswirkungen: Wie eine Umfrage des Mediendienstes Integration ergab, behielten zwischen 85 und 98 Prozent der neuen Deutschen ihre alte Staatsangehörigkeit. Die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft wurde damit von der überwältigenden Mehrheit der Eingebürgerten genutzt.

Hohe Akzeptanz der Mehrstaatigkeit

In den Städten, die entsprechende Daten erhoben haben, lag die Quote der Mehrstaatigkeit zwischen 85 und 98 Prozent. Die wenigen Neubürger, die auf den Doppelpass verzichteten, waren entweder vor der Einbürgerung staatenlos oder stammten aus Ländern wie Indien, Äthiopien oder Eritrea, die Mehrstaatigkeit grundsätzlich nicht oder nur in Ausnahmefällen erlauben.

Reform ermöglicht Doppelpass für alle

Die damalige Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen, die Ende Juni 2024 in Kraft trat. Seither darf jeder, der Deutscher wird, seine bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Zuvor war dies nur EU-Bürgern sowie in bestimmten Ausnahmefällen möglich. Zudem verkürzte die Reform die erforderliche Aufenthaltsdauer für eine Einbürgerung von acht auf fünf Jahre. Besonders gut integrierte Ausländer konnten sich bereits nach drei Jahren einbürgern lassen – diese sogenannte Turbo-Einbürgerung wurde jedoch von der schwarz-roten Bundesregierung im vergangenen Jahr wieder abgeschafft.

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Gründe für die Beliebtheit des Doppelpasses

Die frühere Beschränkung der Mehrstaatigkeit hielt viele Menschen von der Einbürgerung ab, die sich ihrem Herkunftsland emotional und kulturell verbunden fühlten. Aber auch praktische Vorteile wie erleichterte Reisen, Erbrechts- und Eigentumsfragen oder die Möglichkeit, in beiden Staaten zu arbeiten, machen den Doppelpass attraktiv.

Kritik an der doppelten Staatsbürgerschaft

Die AfD lehnt die doppelte Staatsbürgerschaft weitgehend ab und will sie nur in begründeten Einzelfällen zulassen. Auch die Union steht der Mehrstaatigkeit skeptisch gegenüber, insbesondere Politiker wie Fraktionschef Jens Spahn und der innenpolitische Sprecher Alexander Throm (beide CDU). Sie führen mögliche Loyalitätskonflikte und die Gefahr von Parallelgesellschaften ins Feld.

Rückgang der Einbürgerungsanträge

Laut Mediendienst Integration sank die Zahl der neu gestellten Einbürgerungsanträge 2025 um rund zehn Prozent auf etwa 189.000 Anträge. Die meisten Anträge gingen in Berlin ein (rund 36.100), gefolgt von München mit etwa 17.800 Anträgen. In München besteht zudem ein erheblicher Bearbeitungsstau: Anfang Mai lagen dort mehr als 40.200 Anträge zur Entscheidung vor.

Im vergangenen Jahr dürften insgesamt mehr als 300.000 Einbürgerungen erfolgt sein, basierend auf veröffentlichten Zahlen aus Bundesländern und Recherchen der „Welt am Sonntag“. Die häufigsten Herkunftsländer der Eingebürgerten waren Syrien, die Türkei, Afghanistan, der Iran und Russland.

Voraussetzungen für die Einbürgerung

Wer den deutschen Pass erhalten möchte, muss die deutsche Sprache beherrschen, seinen Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten und mindestens fünf Jahre rechtmäßig und ohne Straftaten in Deutschland gelebt haben. Zudem sind ein Identitätsnachweis, Kenntnisse der deutschen Gesellschaftsordnung und ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung erforderlich. Dazu gehört auch die Anerkennung der historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und den Schutz jüdischen Lebens.

Überprüfung durch den Verfassungsschutz

Vor der Einbürgerung wird eine Anfrage beim Verfassungsschutz gestellt, ob Hinweise auf Extremismus oder Islamismus vorliegen. In weniger als einem Prozent der Fälle wurden 2025 Erkenntnisse übermittelt. Die Zahl der Ablehnungen aufgrund solcher Hinweise lag in den Städten, die Daten erhoben haben, im niedrigen einstelligen Bereich. In Thüringen etwa betraf dies nur zwei von 4.542 überprüften Antragstellern.

In Sachsen-Anhalt wurden zwölf Einbürgerungsanträge abgelehnt, weil die Antragsteller kein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels abgeben wollten. Diese Anforderung besteht dort seit Anfang 2023. Mitte 2025 führte auch Brandenburg eine entsprechende Regelung ein; Daten dazu lagen dem Mediendienst jedoch nicht vor.

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