EU-Kommission droht Niederlage im Streit um Corona-Verträge
EU-Kommission: Niederlage im Corona-Vertragsstreit droht

Im anhaltenden Rechtsstreit über die Offenlegung von Verträgen zu Corona-Impfstoffen zeichnet sich für die EU-Kommission eine endgültige Niederlage ab. Ein Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat am Donnerstag empfohlen, das von der Brüsseler Behörde eingelegte Rechtsmittel gegen ein Urteil aus dem Jahr 2024 zurückzuweisen.

Generalanwalt kritisiert mangelnde Transparenz

Der Generalanwalt stellte fest, dass die Kommission nicht ausreichend Informationen über die Impfstoffverträge offengelegt habe. Er sprach sich dafür aus, die Entscheidung der Vorinstanz zu bestätigen. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hatte im Juli 2024 nach einer Klage von EU-Abgeordneten den Beschluss der Kommission gekippt, die Namen der Mitglieder des Verhandlungsteams sowie bestimmte Vertragsklauseln zu schwärzen.

Hintergrund des Rechtsstreits

Die EU-Kommission hatte ihre Geheimhaltungspraxis mit dem Schutz der Privatsphäre und den kommerziellen Interessen der beteiligten Pharmaunternehmen gerechtfertigt. Das EuG urteilte jedoch, dass die Kommission nicht nachgewiesen habe, dass der Zugang zu den Klauseln die Interessen der Konzerne beeinträchtigt hätte. Zudem hätte die Behörde mehr Einblick in die Neutralitätserklärungen der EU-Vertreter geben müssen, um mögliche Interessenkonflikte auszuschließen.

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Für Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die bereits während der Pandemie an der Spitze der EU stand, ist die Empfehlung ein weiterer Rückschlag bei der juristischen Aufarbeitung der Impfstoffbeschaffung. Auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 hatte die EU umfangreiche Verträge mit Pharmakonzernen geschlossen. Der Vorwurf mangelnder Transparenz bei diesen Milliardengeschäften beschäftigt die Gerichte bereits seit längerer Zeit.

Weitere Verfahren belasten die Kommission

Bereits im Mai 2025 hatte das EuG in einem separaten Verfahren die Weigerung der Kommission für nichtig erklärt, Textnachrichten zwischen von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla offenzulegen. Die Zeitung „New York Times“ hatte auf Herausgabe der SMS geklagt, die während der Verhandlungen über bis zu 1,8 Milliarden Impfdosen ausgetauscht worden sein sollen. Von der Leyen hatte argumentiert, sie sei nicht mehr im Besitz der Nachrichten. Dem Gericht zufolge konnte die Kommission jedoch nicht glaubhaft begründen, warum diese unauffindbar seien.

Die Empfehlung des Generalanwalts ist zwar nicht bindend, doch der EuGH folgt solchen Stellungnahmen in der Regel. Die endgültige Entscheidung wird in den kommenden Monaten erwartet. Sollte die Kommission unterliegen, müsste sie die Verträge in wesentlich umfangreicherer Form offenlegen, was weitreichende Konsequenzen für die Transparenzpraxis der EU haben könnte.

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