Deutschland hinkt bei der Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Stärkung der Tarifbindung laut einer Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung „weit hinterher“. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Stiftung teilte am Mittwoch mit, dass Deutschland zu den sechs EU-Ländern gehöre, die bislang noch nicht einmal einen Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung vorgelegt haben. Dabei hätten sich Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel einer höheren Tarifbindung bekannt.
Hintergrund der EU-Richtlinie
Laut der Mindestlohn-Richtlinie der EU von 2022 muss die Regierung eines Mitgliedstaates einen Aktionsplan entwickeln, wenn weniger als 80 Prozent der Beschäftigten in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten. In Deutschland liegt der Anteil bei knapp der Hälfte. Die EU will mit dieser Regelung die Tarifbindung in den Mitgliedstaaten stärken und faire Löhne fördern.
Uneinigkeit zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern
Die Bundesregierung habe zwar Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände aufgefordert, eigene Vorstellungen für einen Aktionsplan einzubringen, und im November 2025 ein Spitzentreffen mit DGB und BDA veranstaltet, erklärte das WSI. Deren Positionen hätten sich aber als in großen Teilen unvereinbar erwiesen. Zudem gebe es auch innerhalb der Koalition keinen Konsens. Die Gewerkschaften fordern unter anderem eine Ausweitung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen, während die Arbeitgeberverbände auf freiwillige Lösungen setzen.
Vorreiter in der EU
Neun Staaten in der EU kommen laut Daten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auf eine Tarifbindung von mehr als 80 Prozent. Es sind Italien, Belgien, Österreich, Frankreich, Spanien, Finnland, Schweden, Portugal und Dänemark. Diese Länder verfügen laut Studie zum einen über ein Tarifvertragssystem mit Branchentarifverhandlungen als wichtigste Verhandlungsebene. Zum anderen gebe es umfangreiche staatliche Regelungen zur Unterstützung der Tarifvertragssysteme – etwa weitreichende und wirksame Möglichkeiten für Allgemeinverbindlicherklärungen.
Säumige Länder
Die übrigen 18 EU-Länder waren laut EU-Richtlinie verpflichtet, bis Ende 2025 einen Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung vorzulegen – das taten bis Mai 2026 laut Studie zwölf Länder. Sechs Länder blieben säumig, neben Deutschland sind dies Luxemburg, Kroatien, Slowenien, Ungarn und Zypern. In diesen Aktionsplänen sind die meisten Maßnahmen laut Studie aber „weiche“ Maßnahmen wie eine verbesserte Datengrundlage oder neue Forschungsprojekte. Konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Organisationsmacht von Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden seien hingegen eher selten.
Bisherige Maßnahmen in Deutschland reichen nicht aus
In Deutschland reichen bislang geplante oder beschlossene Maßnahmen wie eine verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Gewerkschaftsbeiträgen oder das Bundestariftreuegesetz laut Studie nicht aus, um die Tarifbindung wieder nachhaltig zu steigern. Nötig wäre nach Einschätzung der Studienautoren ein Aktionsplan, der auf einem umfassenden Reformprogramm zur Förderung von Tarifverhandlungen beruht. Dazu gehören unter anderem eine Stärkung der Tarifautonomie, eine Ausweitung der Allgemeinverbindlicherklärung sowie Anreize für Unternehmen, Tarifverträge anzuwenden.
Die Bundesregierung steht nun unter Druck, einen solchen Aktionsplan vorzulegen, um die EU-Vorgaben zu erfüllen und die Tarifbindung in Deutschland zu erhöhen. Ohne konkrete Schritte droht ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission.



