Heizungsgesetz: Linke scheitert in Karlsruhe – GKV-Abstimmung möglich
Heizungsgesetz: Linke scheitert in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Eilanträge der Bundestagsfraktion der Linken gegen das neue Heizungsgesetz als unzulässig verworfen. Damit ist der Weg frei für die geplante Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes noch in dieser Woche vor der Sommerpause. Die Koalition aus CDU, CSU und SPD hatte ihre Entscheidung über den Zeitplan von der gerichtlichen Klärung abhängig gemacht.

Organklage der Linken gescheitert

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass den Antragstellern das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis fehle. „Sie haben vor Einleitung des Organstreitverfahrens nicht gegenüber den Antragsgegnern zu erkennen gegeben, dass sie sich in ihren Organrechten verletzt sehen“, hieß es in der Mitteilung. Die Linke wollte mit ihrem Eilantrag verhindern, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet wird. Sie kritisierte, dass mit dem Gesetz die Lücke zur Erreichung der Klimaziele absehbar größer werde. Die Bundesregierung habe auf mehrfache Nachfragen keine Aussagen zur Klimawirkung und zur Verfügbarkeit von Biogasen getroffen. Der Eilantrag sollte Zeit schaffen, diese Angaben nachzuliefern.

Neues Heizungsgesetz: Weiter Gas- und Ölheizungen erlaubt

Die schwarz-rote Koalition will mit dem neuen Gesetz Kernpunkte der von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regelungen kippen. Neben der Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung sollen weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können – vorausgesetzt, diese nutzen ab dem 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan. Geplant ist eine sogenannte „Biotreppe“, die den Übergang zum klimafreundlichen Heizen ebnen soll. Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine „Grüngasquote“ eingeführt werden, die Versorger erfüllen müssen.

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Parallelen zum Verfahren 2023

Die Klage der Linken erinnert stark an ein Verfahren aus dem Sommer 2023. Damals stoppte das Bundesverfassungsgericht nach einem Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann die geplante Verabschiedung des alten Heizungsgesetzes der Ampel, weil den Abgeordneten nicht genügend Zeit für die Beratung geblieben war. Das Gesetz wurde erst nach der Sommerpause beschlossen. Diesmal jedoch wies das Gericht die Eilanträge ab, sodass das Parlament nun über die Neufassung abstimmen kann.

GKV-Reform: Auch Abstimmung am Freitag möglich

Neben dem Heizungsgesetz kann der Bundestag am Freitag auch über die Reform der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) abstimmen. Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag ebenfalls Eilanträge von einem Grünen- und einem Linken-Abgeordneten zurück, die eine Verschiebung durchsetzen wollten. Eine Begründung dafür gab es vom Gericht zunächst nicht. Die Oppositionsabgeordneten hatten argumentiert, die Regierung wolle die Reform im Eilverfahren ohne ausreichende Beratungszeit durchs Parlament bringen. Die Koalition hatte sich in dieser Woche noch auf umfangreiche Änderungen an den ursprünglichen Plänen geeinigt. Die Bundestagssitzung am Freitag ist die letzte vor der parlamentarischen Sommerpause, die bis Anfang September dauert. CDU, CSU und SPD pochten darauf, das parlamentarische Verfahren vor der sitzungsfreien Zeit abzuschließen.

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