Hubig will Verjährungsfrist bei Vergewaltigung verlängern
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) setzt sich für eine deutliche Verschärfung des Sexualstrafrechts ein. Sie spricht sich dafür aus, die Verjährungsfrist bei Vergewaltigung von derzeit fünf Jahren auf 20 Jahre zu verlängern. „Die Frist beträgt im Regelfall fünf Jahre. Das ist zu kurz“, erklärte Hubig gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Angemessen wären aus meiner Sicht 20 Jahre – so wie bei vergleichbar schweren Verbrechen auch.“ Die Ministerin betonte, dass diese Anpassung „so bald wie möglich“ erfolgen sollte.
„Nur Ja heißt Ja“ als neuer Grundsatz
Neben der Verlängerung der Verjährungsfrist befürwortet Hubig auch die Einführung des Prinzips „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht. Vor der am Donnerstag beginnenden Justizministerkonferenz in Hamburg plädierte die SPD-Politikerin dafür, dass sexuelle Handlungen nur dann als einvernehmlich gelten, wenn die Zustimmung aktiv und eindeutig geäußert wird. „Nur dies schützt die sexuelle Selbstbestimmung konsequent“, so Hubig. Betroffene wären damit auch in Situationen geschützt, „wenn sie sich beispielsweise in einer Schockstarre befinden und nicht mal mehr ein ‚Nein‘ artikulieren können“.
Rückblick und europäische Vorbilder
Hubig erinnerte daran, dass bis 2016 eine Vergewaltigung in der Regel nur dann vorlag, wenn sich das Opfer körperlich gewehrt hatte. „Wir sind 2016 den wichtigen Schritt zu ‚Nein heißt Nein‘ gegangen. Aus meiner Sicht ist jetzt die Zeit reif für den nächsten Schritt: ‚Nur Ja heißt Ja‘ schützt die sexuelle Selbstbestimmung konsequent.“ Sie verwies darauf, dass viele europäische Staaten diese Regelung bereits eingeführt hätten und darin ein Vorbild sähen.
Justizministerkonferenz in Hamburg
Die Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und -minister von Bund und Ländern findet am Donnerstag und Freitag in Hamburg statt. Dabei werden mehrere Beschlussvorlagen zum Thema Sexualstrafrecht eingebracht. Die Vorsitzende, Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne), erklärte, dass sexualisierte Gewalt gegen Frauen ein Schwerpunkt der Konferenz sei. Insgesamt gebe es 60 Beschlussvorschläge mit einer großen Bandbreite, „von den Themen zur sexuellen Selbstbestimmung über organisierte und extremistisch motivierte Kriminalität bis hin zur Resilienz des Rechtsstaats und Beschleunigung von Verfahren“.
Politische Reaktionen
Einen ähnlichen Vorschlag hatten bereits die Grünen im Bundestag unterbreitet. Politiker von Union und AfD äußerten sich skeptisch, während SPD-Abgeordnete offen für die Änderungen sind. Der Entwurf wurde in die Ausschüsse überwiesen. Die Debatte über eine Reform des Sexualstrafrechts wird damit weiter an Fahrt gewinnen.



