Der Vizevorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, hat sich entschieden gegen eine Absenkung der Fünf-Prozent-Hürde bei Wahlen ausgesprochen. „Wir sollten die Finger davon lassen“, sagte Krings dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Er betonte, dass Deutschland gerade in der aktuellen politischen Lage „mehr und nicht weniger Stabilität in der parlamentarischen Arbeit“ benötige.
Krings warnt vor erschwerten Regierungsbildungen
Eine Senkung der bewährten Hürde würde nach Ansicht von Krings ohnehin schon schwierige Regierungsbildungen noch weiter erschweren. Zudem könnte dies einen Anreiz für Parteiabspaltungen und Neugründungen bieten. Der CDU-Politiker argumentierte, dass die Fünf-Prozent-Klausel eine wichtige Filterfunktion habe, um die Handlungsfähigkeit des Parlaments zu sichern.
Die Forderung nach einer Absenkung war zuletzt von verschiedenen Seiten laut geworden. Sachsens-Anhalts SPD-Spitzenkandidat Armin Willingmann und der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hatten sich für eine Senkung ausgesprochen. Hintergrund ist die bevorstehende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September, bei der mehrere Parteien um den Einzug in den Landtag bangen müssen.
Aktuelle Umfragen zeigen knappe Verhältnisse in Sachsen-Anhalt
In einer aktuellen Umfrage zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt lag die SPD nur noch bei 5 Prozent, während Grüne, FDP und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) mit je 4 Prozent unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen. Die Liberalen im Landtag stellten sich jedoch gegen eine Absenkung. FDP-Spitzenkandidatin Lydia Hüskens lehnte eine solche Änderung ab.
Die Linke im Bundestag unterstützt hingegen den Vorstoß von Hans-Jürgen Papier. „An uns würde eine Wahlrechtsänderung, die sich an seinem Vorschlag orientiert, nicht scheitern“, erklärte die Parlamentsgeschäftsführerin Ina Latendorf der „Rheinischen Post“. Sie kritisierte, dass durch die Fünf-Prozent-Hürde viele Wählerstimmen unberücksichtigt blieben und der Wählerwille nicht bestmöglich repräsentiert werde. Dabei verwies sie auf das demokratische Ziel einer möglichst genauen Abbildung des Volkswillens.
Grundgesetzänderung erforderlich
Eine Senkung der Fünf-Prozent-Hürde im Bund wäre nur durch eine Änderung des Grundgesetzes möglich. Dafür wäre im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit nötig, was angesichts der aktuellen Mehrheitsverhältnisse als unwahrscheinlich gilt. Die Union als größte Oppositionsfraktion hat sich klar gegen eine Reform positioniert, während SPD, Grüne und Linke unterschiedliche Auffassungen vertreten.
Die Debatte um die Sperrklausel ist nicht neu. Bereits in der Vergangenheit gab es Diskussionen über eine Absenkung, insbesondere nach Wahlen, bei denen kleinere Parteien knapp an der Hürde scheiterten. Befürworter argumentieren, dass die Hürde den Zugang zum Parlament erschwert und damit die Demokratie schwächt. Gegner wie Krings betonen dagegen die stabilisierende Wirkung auf Regierungsbildung und Parlamentsarbeit.
Mit Blick auf die bevorstehende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt bleibt die Frage der Fünf-Prozent-Hürde ein zentrales Thema. Die SPD könnte bei einem Scheitern an der Hürde einen weiteren Rückschlag erleiden, während die Union ihre ablehnende Haltung bekräftigt. Die endgültige Entscheidung über eine mögliche Reform liegt jedoch beim Bundesgesetzgeber.



