Jahre nach der Corona-Pandemie beschäftigt die Maskenbeschaffung weiterhin die Gerichte. Ein Textilhändler fordert vor dem Landgericht Bonn nun viel Geld vom Bund. Dabei geht es vor allem um die Rolle von Jens Spahn, dem damaligen Bundesgesundheitsminister.
Hintergrund des Rechtsstreits
Der Hamburger Textilhändler Pure Fashion Agency pocht auf eine Vereinbarung vom März 2020, die nach seiner Lesart ein Kaufvertrag war. Die Firma beruft sich auf Telefonate und Mails mit Jens Spahn und Beamten des Ministeriums. Sie fordert 287 Millionen Euro plus Zinsen, was sich laut Klägerin auf 464 Millionen Euro summiert. Das Ministerium wertet die Kommunikation hingegen nicht als Kaufvertrag.
Die Rolle von Jens Spahn
Bundesminister Spahn bat den Textilhändler Matthias Timm am 8. März 2020 telefonisch um Hilfe. Danach tauschten Spahn und der Firmenchef Mails aus, in denen das Geschäft vorangetrieben wurde. „Er wolle das heute rechtlich verbindlich einlocken, damit die Masken bei uns in Deutschland landen“, schrieb Spahn am 9. März. Später: „Jetzt will ich erst mal rechtlich verbindlich das Zeug ;-)“. Transportfragen regle man danach. Die Mails liegen der dpa vor.
Gerichtliche Entscheidung erwartet
Am Mittwoch (12 Uhr) kommt es zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Bonn (Aktenzeichen 1 O 213/25). Mit dem Urteil wird in einigen Wochen gerechnet. Der Fall ist einer von zahlreichen Rechtsstreitigkeiten rund um Maskeneinkäufe, die das Bundesgesundheitsministerium 2020 kurz nach Beginn der Corona-Pandemie auf den Weg brachte. Damals bekam das Ministerium Zusagen über viel größere Mengen als erwartet, was zu einem finanziellen Problem wurde, da die Preise zu dieser Zeit hoch waren und später sanken.
Vorangegangene Urteile
Verschiedene Gerichte gaben bereits anderen Masken-Klägern recht, die Corona-Schutzausstattung beschafft hatten. Ihre Ware wurde vom Bund nicht abgenommen oder als mangelhaft zurückgewiesen. In den meisten Fällen setzten sich die Lieferanten durch. Der Bund muss sich daher auf hohe Zahlungen einstellen.
Vorwürfe der Klägerseite
Pure Fashion bekam später doch nicht den Zuschlag. Das Ministerium argumentierte, dass die Firma nicht seriös sei und wohl eine „mangelnde Bonität“ habe. Diese Begründung ist erstaunlich, da das Ministerium wenig später doch noch Schutzausrüstung bei Pure Fashion kaufte. „Das macht keinen Sinn und zeigt, dass das eine vorgeschobene Begründung ist“, sagt Pure-Fashion-Anwalt Dennis Geissler. Er moniert zudem mangelnde Kommunikation des Ministeriums. So habe er schon vor einem Jahr ein Vergleichsangebot über 175 Millionen Euro gemacht, aber nie eine Antwort bekommen. „Seither tickt die Uhr immer weiter, jeden Tag kommen rund 80.000 Euro an Vollzugszinsen hinzu.“
Verdacht auf Bevorzugung
Eine Schweizer Firma bekam hingegen einen großen Auftrag, obwohl deren Angebot teurer gewesen war als das von Pure Fashion. Die Tochter eines früheren CSU-Politikers war hierbei Vermittlerin. Über CSU-Kanäle landete das Angebot der Schweizer Firma direkt bei Spahn, wie aus dem Maskenaffäre-Bericht von Sonderermittlerin Margaretha Sudhof (SPD) von 2025 hervorgeht. „Dass Herr Spahn von dem ersten, großen Auftrag an Pure Fashion offenbar plötzlich nichts mehr wissen wollte, könnte dafür sprechen, dass jemandem ein Gefallen getan werden sollte“, sagt Geissler.
Reaktion von Jens Spahn
Spahn ist inzwischen Fraktionschef der CDU/CSU im Bundestag. Ein Fraktionssprecher sagt, Spahn weise „spekulative Unterstellungen“ zurück. „In der Pandemie ging es Herrn Spahn stets und einzig darum, in Unkenntnis des weiteren Pandemieverlaufs ausreichend Schutzausrüstung zu beschaffen.“



