Die Bundeswehr plant umfassende Änderungen beim Reservedienst: Künftig können ehemalige Soldaten zwangsweise zu regelmäßigen Übungen herangezogen werden, die insgesamt bis zu einem Jahr dauern können. In Krisen, etwa bei hybriden Bedrohungslagen, ist sogar ein unbefristeter Dienst möglich. Das sieht ein Gesetzentwurf von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) vor, den das Bundeskabinett gebilligt hat. Der Bundeswehrverband warnt jedoch vor einer abschreckenden Wirkung auf potenzielle Wehrdienstleistende, während Arbeitgeber befürchten, dass ihnen regelmäßig Beschäftigte fehlen könnten.
Neue Pflichten für Reservisten: Zwangsdienst und Fragebogen
Bislang wurden Reservisten in Friedenszeiten nur aufgrund einer schriftlichen Verpflichtung zum Dienst gerufen – das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit galt: Sowohl der Reservist als auch sein Arbeitgeber mussten zustimmen. Diese Freiwilligkeit entfällt nun teilweise. Die Bundeswehr erhält die Befugnis, Ex-Soldaten zu verpflichtenden Reservedienstleistungen heranzuziehen. Die maximale Dauer ist gestaffelt nach der vorherigen Dienstzeit: Wer weniger als ein Jahr gedient hat, muss maximal sechs Monate Reservedienst leisten, pro Jahr höchstens drei Wochen. Bei einer Dienstzeit von bis zu vier Jahren beträgt die Gesamtdauer ebenfalls maximal sechs Monate, pro Jahr bis zu vier Wochen. Soldaten mit weniger als 13 Jahren Dienstzeit müssen bis zu neun Monate Reservedienst leisten, pro Jahr höchstens sechs Wochen. Wer 13 Jahre oder länger gedient hat, kann für maximal zwölf Monate verpflichtet werden, pro Jahr bis zu zwölf Wochen.
Altersgrenzen und Auslandseinsätze
Die Altersgrenzen richten sich nach dem früheren Status: Für ehemalige freiwillig Wehrdienstleistende und Reservisten mit weniger als einem Jahr Dienstzeit gilt die Grenze von 45 Jahren. Wer mindestens ein Jahr als Zeit- oder Berufssoldat gedient hat, unterliegt den Pflichten bis zum Alter von 65 Jahren, in begründeten Einzelfällen sogar bis 68. Reservisten können künftig grundsätzlich auch zu Auslandseinsätzen herangezogen werden, allerdings bleiben bewaffnete Einsätze, die der Bundestag genehmigen muss, freiwillig.
Ausnahmen: Keine Rückwirkung für Altfälle
Pistorius betonte, dass das Gesetz nicht rückwirkend gilt: Wer vor der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 Grundwehrdienst geleistet oder sich seitdem für den Freiwilligen Wehrdienst entschieden hat, ist nicht betroffen. „Wir überraschen niemanden mit diesem Gesetz, der sich in den letzten Jahren freiwillig gemeldet hat“, so Pistorius. Erst wer den Freiwilligen Wehrdienst nach Inkrafttreten des Gesetzes beginnt, unterliegt den neuen Pflichten. Auch ehemalige Zeit- und Berufssoldaten sind betroffen.
Wehrüberwachung wird wieder eingeführt
Die Bundeswehr führt die Wehrüberwachung für Reservisten wieder ein. Alle Berufssoldaten, Zeitsoldaten nach mindestens zweijähriger Dienstzeit und freiwillige Reservisten erhalten einen Fragebogen zu Qualifikationen, Gesundheit und Kontaktdaten. Der Versand von monatlich 5000 bis 10.000 Briefen soll sofort beginnen. Ziel ist es, die Reserve besser zu erfassen und für Beorderungen auf Dienstposten der Verstärkungsreserve zu qualifizieren.
Arbeitgeber sollen früher informiert werden
Pistorius verspricht: „Wir werden die Arbeitgeber früher anschreiben, Heranziehungsbescheide sollen spätestens acht Wochen vorher vorliegen.“ Die Kostenerstattung für Ersatzkräfte wird erhöht. Während des Reservedienstes ruht das Arbeitsverhältnis, die Bundeswehr zahlt bis zu 301 Euro netto pro Tag für Arbeitnehmer und 430 Euro für Selbstständige. Bei betrieblichen Erfordernissen kann eine Rückstellung oder Unabkömmlichkeit beantragt werden. Der Arbeitgeberverband BDA fordert klare Regeln: „Für Unternehmen braucht es vor allem Planungssicherheit“, erklärte BDA-Präsident Rainer Dulger.
Reserve als Säule der Verteidigung
Hintergrund des Gesetzes ist die geplante Aufstockung der Bundeswehr. Pistorius sagte: „Unser Ziel ist klar: bis zum Jahr 2035 260.000 in der aktiven Truppe und mindestens 200.000 Reservisten.“ Die Reserve soll im Krisen- oder Kriegsfall eine „maßgebliche Säule“ der Verteidigung sein. Dafür sind bessere Integration, Ausbildung an neuen Systemen und mehr Übungen nötig. Der Reservistenverband begrüßt die Neuregelung: „Bei der Reserve wird es allein mit Freiwilligkeit künftig nicht mehr gehen“, so Verbandschef Bastian Ernst. Er mahnt jedoch, dass kleine Handwerksbetriebe nicht in Schwierigkeiten geraten dürften.
Kritik: Abschreckung junger Leute
Der Bundeswehrverband warnt, dass die verpflichtende Heranziehung negative Auswirkungen auf Freiwilligenmeldungen haben könnte. Verbandsvorsitzender André Wüstner sagte: „Die verpflichtende Heranziehung von Reservedienstleistenden wird negative Auswirkungen auf die Freiwilligenmeldungen zum Wehrdienst haben.“
Uniform-Angebot als Anreiz
Als Anreiz plant die Bundeswehr, Reservisten mit Uniformen zu versorgen, die unter bestimmten Bedingungen auch außerhalb des Dienstes getragen werden dürfen. Dafür sind jährlich 20 Millionen Euro vorgesehen. Das Ministerium rechnet mit rund 10.000 Soldaten pro Jahr, die das Angebot nutzen. Die Kosten für Feldbekleidung werden auf etwa 1000 Euro geschätzt, für Dienst- und Ausgehuniform auf zusätzlich etwa 900 Euro.



