Die Pflegeversicherung in Deutschland steht vor einer ihrer größten Herausforderungen. Die Ausgaben explodieren, die Schulden beim Bund belaufen sich auf 4,2 Milliarden Euro, und eine umfassende Reform steht bevor. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken arbeitet an einem Pflegeneuordnungsgesetz, das ohne Härten nicht auskommen wird. Ein Überblick über die aktuelle Situation, die Kostentreiber und die geplanten Maßnahmen.
Was ist die Pflegeversicherung?
Die Pflegeversicherung wurde 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt und ist organisatorisch an die Krankenkassen angegliedert. Sie ist als Teilkasko konzipiert, deckt also nur einen Teil der Pflegekosten ab. Der Beitragssatz beträgt derzeit 1,8 Prozent des Bruttogehalts, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte zahlen. Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozent. In Sachsen liegt der Arbeitnehmeranteil höher, da der Buß- und Bettag 1995 nicht abgeschafft wurde. Privatversicherte zahlen in eine private Pflegeversicherung ein.
Warum ist eine Reform dringend nötig?
Die Pflegeversicherung leidet unter strukturellen Problemen. In den vergangenen Jahren wurden die Leistungen immer wieder ausgeweitet, ohne die Finanzierung nachhaltig zu sichern. Die Ausgaben steigen schneller als die Einnahmen. Während es im Jahr 2000 noch rund 1,8 Millionen Pflegebedürftige gab, sind es heute mehr als sechs Millionen. Die Ausgaben stiegen von knapp 16 Milliarden Euro auf über 70 Milliarden Euro. Diese Entwicklung ist hausgemacht, vor allem durch die Pflegereform von 2017, die den Pflegebedürftigkeitsbegriff erweiterte und die Zahl der Anspruchsberechtigten deutlich erhöhte. Die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer kritisierte, man sei „weit über das Ziel hinausgeschossen“. Ohne Darlehen des Bundes könnte die Pflegeversicherung ihre Ausgaben bereits heute nicht mehr decken. Der Chef des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen, Oliver Blatt, warnte: „Bei der Pflegeversicherung brennt die Hütte.“
Welche Kostentreiber gibt es?
Der größte Kostentreiber ist die Reform von 2017, die die Zahl der Leistungsempfänger verdoppelte. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verwies darauf, dass nun auch Gruppen erfasst werden, die früher nicht als pflegebedürftig galten, etwa viele Kinder und Jugendliche mit ADHS. Diese Aussage stieß auf heftige Kritik. Tatsächlich sind knapp 350.000 der über sechs Millionen Leistungsempfänger unter 15 Jahre alt, das sind 5,8 Prozent. Der Medizinische Dienst stellte fest, dass hyperkinetische Störungen wie ADHS mit 21 Prozent die häufigste Diagnose bei antragstellenden Kindern und Jugendlichen sind. Der GKV-Spitzenverband warnt vor einer Kostenexplosion, da diese jungen Versicherten möglicherweise sehr lange Leistungen beziehen.
Ein weiterer Kostenfaktor sind versicherungsfremde Leistungen. Die Pflegeversicherung zahlt unter anderem Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige. Viele Experten fordern, dass der Bund diese Kosten übernimmt. Zudem verlangen die Krankenkassen Milliarden aus der Corona-Zeit zurück. Ein Gutachten der DAK beziffert die Pandemie-Mehrkosten auf über fünf Milliarden Euro, die der Bund den Pflegekassen erstatten müsste. Würden diese Forderungen erfüllt, könnte die Pflegeversicherung sofort um neun Milliarden Euro entlastet werden, rechnet der Patientenschützer Eugen Brysch vor.
Die Lage in der stationären Pflege
Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Der Anteil der Menschen in vollstationärer Pflege ist rückläufig und lag 2025 bei etwa 14 Prozent, auf die jedoch 33 Prozent der Ausgaben entfielen. Der durchschnittliche Eigenanteil für die stationäre Pflege ist stark gestiegen: von rund 2100 Euro im Jahr 2020 auf mehr als 3200 Euro aktuell. Viele Heimbewohner können diese Kosten nicht tragen. Der Gesundheitsökonom Stefan Greß von der Hochschule Fulda bezeichnet die Sozialhilfequote von 40 Prozent als „extrem bedenkliche Entwicklung“, die den Sozialversicherungszweig delegitimiere.
Was plant die Bundesregierung?
Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD eine große Pflegereform vereinbart. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe legte Ende 2025 ein Papier vor, das unter anderem verstärkte Prävention vorsieht. Die Erwartungen an das Pflegeneuordnungsgesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken sind hoch. Ursprünglich sollte der Entwurf bis Mitte Mai vorliegen, doch das Gesetz steckt noch in der Ressortabstimmung und wird den Bundestag vor der Sommerpause wohl nicht erreichen.
Bekannt wurden bereits mögliche Punkte: Der Beitragszuschlag für Kinderlose soll um 0,1 Prozentpunkte auf 0,7 Prozent steigen, was rund eine Milliarde Euro pro Jahr bringen würde. Ein kinderloser Durchschnittsverdiener müsste monatlich etwa 13 Euro mehr zahlen. Zudem wird diskutiert, die Zuschüsse für die Eigenanteile von Heimbewohnern zu strecken. Bisher steigen die Zuschüsse gestaffelt: 15 Prozent bei bis zu 12 Monaten, 30 Prozent bei 12 bis 24 Monaten, 50 Prozent bei 24 bis 36 Monaten und 75 Prozent ab 36 Monaten. Künftig könnte der volle Zuschuss erst nach 54 Monaten gewährt werden. Greß warnt, dass dies zu höheren Eigenanteilen und noch mehr Sozialhilfeempfängern führen würde.
Umstritten ist auch der Vorschlag, das Vermögen der Pflegebedürftigen stärker heranzuziehen. Unionsfraktionsvize Albert Stegemann forderte, dass Eigenheime nicht länger geschützt bleiben sollten. Die SPD lehnt dies ab. Zudem soll die kostenlose Familienversicherung für erwachsene Ehepartner eingeschränkt werden, ähnlich wie in der Krankenversicherung.
Die Rolle der Pflegegrade
Es wird erwartet, dass die Einstufung in die Pflegegrade erschwert wird. Warken betonte, die Pflegegrade 1 bis 3 würden nicht gestrichen, aber die Anspruchsvoraussetzungen müssten an die ursprünglichen wissenschaftlichen Empfehlungen angepasst werden. Die bisherige komfortable Ausgestaltung sei nicht mehr finanzierbar. Der Geriatrie-Professor Clemens Becker stellte infrage, ob die Gesellschaft sich Hilfen wie beim Einkaufen aus der Pflegeversicherung leisten könne.
Beamte und Privatversicherte
SPD, Grüne und Linke fordern eine Bürgerversicherung, die auch Beamte und Selbstständige einbezieht. In der Union gibt es nun Stimmen, die für die Pflegeversicherung eine Ausnahme machen wollen. CSU-Gesundheitsexpertin Emmi Zeulner schlug vor, die Verantwortungsgemeinschaft auf Privatversicherte und Beamte auszuweiten. Stefan Greß hält einen Risikoausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung für möglich, da Privatversicherte bei gleichen Leistungen deutlich niedrigere Beiträge zahlen. Ein solcher Ausgleich könnte jährlich drei bis fünf Milliarden Euro bringen.
Klar ist: Die anstehende Pflegereform wird keine Leistungsausweitung bringen. Stattdessen stehen Einschnitte und höhere Belastungen für viele Beteiligte bevor.



