Reform-Fahrplan: Steuerentlastung, Rentenreform und Krankschreibung ab 2027
Reform-Fahrplan: Steuerentlastung, Rente und Krankschreibung

Berlin – Steuerentlastung, höhere Rentenbeiträge und schärfere Regeln für Krankschreibungen: Union und SPD haben ein XXL-Reformpaket mit 34 Punkten beschlossen. Die Änderungen bei Steuern, Rente oder Krankmeldung werden jedoch teilweise erst in Jahren wirksam, da fast alle Vorhaben noch als Gesetze durch Bundestag und teils Bundesrat müssen.

Vom Beschluss zur Umsetzung

Der Beschluss im Koalitionsausschuss ist nur der Startpunkt. Die Ministerien müssen die Einigungen in Gesetzentwürfe umsetzen, bevor das Kabinett entscheidet und anschließend Bundestag und teils Bundesrat beraten. In jeder Stufe können die Pläne noch verändert werden.

Bis Herbst 2026: Erste Maßnahmen

Bereits im Juli 2026 soll ein Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch vorgelegt werden. Bund und Länder sollen bis zum Herbst Vorschläge zur Vereinfachung der Steuererklärung präsentieren, darunter eine automatisch vorausgefüllte digitale Steuererklärung. Ebenfalls im Herbst will die Koalition über die künftige Behandlung von Rentenbeiträgen auf Minijobs entscheiden.

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Bis Ende 2026: Rentenreform

Die große Rentenreform soll noch 2026 vom Bundestag verabschiedet werden. Sie umfasst ein höheres Renteneintrittsalter, die Kapitalrente und die Einbeziehung weiterer Berufsgruppen in die gesetzliche Rentenversicherung.

Ab 1. Januar 2027: Steuerentlastung

Für Millionen Steuerzahler soll ab dem 1. Januar 2027 die erste spürbare Entlastung greifen: Der Grundfreibetrag steigt, die Einkommensteuer wird abgeflacht, Familien sollen mehr Netto vom Brutto haben. Zuvor müssen die Vorhaben den gesamten Gesetzgebungsweg durchlaufen. Die volle Entlastung kommt jedoch erst 2028, da die Maßnahmen in Stufen greifen.

Bis 2028: Mehr Geld für Familien

Der Grundfreibetrag steigt in zwei Schritten auf 12.900 Euro. Das Kindergeld wird in zwei Stufen erhöht und soll 2028 bei 272 Euro pro Monat liegen – derzeit beträgt es 259 Euro. Auch der Kinderfreibetrag und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (um 200 Euro auf 1.430 Euro) sollen angehoben werden.

Bis Ende 2030: Befristungsregeln und Digitalisierung

Die Lockerung der Befristungsregeln gilt für Arbeitnehmer, die bis Ende Dezember 2030 eingestellt werden. Bei der Digitalisierung sollen bis 2030 90 Prozent aller Stromzähler digitalisiert sein.

Vorhaben ohne Zeitplan

Bei vielen Vorhaben nennt die Koalition bislang keinen Zeitplan. Dazu gehören: die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung (künftig soll bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden), die höhere Reichensteuer, die höhere Besteuerung von Minijobs, die Einschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen, längere Sonntagsöffnungszeiten, das Verbot der Vergesellschaftung privater Wohnungen, die Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft, die Planungsbeschleunigung beim Netzausbau, die neue Außenwirtschaftsstrategie gegen unfaire Handelspraktiken und die geplante Umstellung von täglicher auf wöchentliche Höchstarbeitszeit.

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