Die Zahl der Einbürgerungen in Deutschland hat im Jahr 2025 einen neuen Höchststand erreicht. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Mittwoch mitteilte, erwarben rund 332.500 Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies ist der fünfte Anstieg in Folge und der erste Mal, dass die Marke von 300.000 überschritten wurde, seit die Statistik im Jahr 2000 begann.
Herkunftsländer der neuen Deutschen
Am häufigsten ließen sich erneut Menschen aus Syrien einbürgern, gefolgt von Personen mit türkischer und russischer Staatsangehörigkeit – allerdings mit deutlichem Abstand. Die meisten Einbürgerungen erfolgten als sogenannte Regelfalleinbürgerungen, die einen Mindestaufenthalt von fünf Jahren voraussetzen, sowie als Miteinbürgerungen von Ehepartnern und Kindern. Insgesamt entfielen 91 Prozent aller Fälle auf diese beiden Kategorien.
Doppelte Staatsbürgerschaft dominierend
Eine Umfrage des Mediendienstes Integration ergab, dass zwischen 85 und 98 Prozent der Neubürger in den befragten Städten die doppelte Staatsbürgerschaft behielten. Nur wenige verzichteten darauf – meist, weil sie zuvor staatenlos waren oder ihr Herkunftsland wie Indien, Äthiopien oder Eritrea die Mehrstaatigkeit nicht erlaubt. Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts durch die Ampelkoalition, die Ende Juni 2024 in Kraft trat, ermöglicht es generell, die bisherige Staatsangehörigkeit zu behalten. Zuvor galt dies nur für EU-Bürger oder in Ausnahmefällen. Zudem wurde die erforderliche Aufenthaltsdauer von acht auf fünf Jahre gesenkt. Die sogenannte Turbo-Einbürgerung für besonders gut Integrierte nach drei Jahren wurde jedoch von der schwarz-roten Bundesregierung 2025 wieder abgeschafft.
CDU fordert Verschärfungen
Der CDU-Innenexperte Günther Krings kritisierte die Entwicklung und forderte gesetzgeberische Konsequenzen. „Dass neue Einbürgerungen in so hoher Zahl zur doppelten Staatsbürgerschaft führen, ist keine gute Entwicklung“, sagte er der Nachrichtenagentur AFP. Er sehe dringenden Handlungsbedarf. Krings schlug vor, die rechtlichen Möglichkeiten zu erweitern, damit Doppelstaatler die deutsche Staatsangehörigkeit in besonderen Fällen leichter verlieren können – etwa bei schweren Straftaten oder extremistischer Betätigung. Zwar sei der Entzug bereits jetzt möglich, doch die bestehenden Tatbestände reichten nicht aus. Er fragte: „Wieso sollte jemand seinen deutschen Pass verlieren können, wenn er im Ausland Terrorhandlungen begeht – aber nicht im Inland?“



