SPD rudert bei Attestpflicht ab erstem Krankheitstag zurück
SPD rudert bei Attestpflicht zurück

Kaum hat die schwarz-rote Koalition die verpflichtende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag beschlossen, rudert die SPD bereits zurück. Die SPD-Vorsitzenden Lars Klingbeil und Bärbel Bas relativierten die Vereinbarung und stellten eine „vernünftige“ Umsetzung in Aussicht.

Klingbeil: Konkrete Ausgestaltung noch offen

Im RTL/ntv-Interview betonte Finanzminister Klingbeil am Donnerstag, dass die konkrete Ausgestaltung noch nicht feststehe. „Die Bundesgesundheitsministerin hat heute schon gesagt: Natürlich müssen wir das Ganze so hinbekommen, dass niemand, der krank ist, dann auch wirklich zum Arzt gehen muss.“ Er plädierte für eine vernünftige Umsetzung der Vorgaben aus dem Koalitionsausschuss. Zugleich verteidigte er die Beschlüsse als politischen Kompromiss. Die SPD habe zuvor etwa die Einführung sogenannter Karenztage ohne Lohnfortzahlung verhindert. „Da haben wir als SPD sehr klar gesagt: Das machen wir nicht mit.“

Bas: „Das war jetzt nicht mein Vorschlag“

Auch Bundesarbeitsministerin Bas kündigte eine genaue Prüfung der Auswirkungen der Attestpflicht an. In der RTL-Sendung „Nachtjournal Spezial“ sagte sie: „Das war jetzt nicht mein Vorschlag. Wir werden schauen, wie, ob das wirklich überhaupt eine Wirkung erzeugt oder eher zu Schwierigkeiten führt.“ Über mögliche Ausnahmen werde nun das Gesetzgebungsverfahren entscheiden. „Das ist ja noch nicht im Gesetz. Das werden wir jetzt im Verfahren klären.“ Bas verwies darauf, dass Arbeitgeber bereits heute in Einzelfällen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag verlangen könnten. Zudem verwies sie auf Aussagen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU): „Der Kanzler hat heute selber gesagt, dass Arbeitgeber eine Ausnahme davon machen können oder Tarifvertragsparteien.“

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Gesundheitsministerin Warken verteidigt Abschaffung

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigte die geplante Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. „Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung hat sich während der Pandemie bewährt – einer Zeit des Ausnahmezustands. Generell gilt: Niemand soll zur Arbeit gehen, wenn Krankheit dem entgegensteht. Daran soll sich auch in Zukunft nichts ändern“, sagte sie der „Rheinischen Post“. Zur Wahrheit gehöre aber auch, dass die Hürden für eine Arbeitsunfähigkeitserklärung durch die telefonische Krankschreibung deutlich gesenkt worden seien. „Daher ist es richtig, diese wieder abzuschaffen“, so die CDU-Politikerin.

Krankenkassen und Ärzte kritisieren Pläne

Zuvor hatten Krankenkassen, Ärzte und Sozialverbände die geplanten Verschärfungen heftig kritisiert. Die DAK-Gesundheit warnt vor negativen Effekten. „Die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung steigert die Zahl der Arztkontakte und damit auch die Belastung der Beschäftigten in den Praxen“, sagte Vorstandschef Andreas Storm der Deutschen Presse-Agentur. „In Kombination mit dem Zwang zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag drohen überfüllte Hausarztpraxen.“

Nach einer Analyse des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) und der Barmer Krankenkasse auf Basis von Abrechnungsdaten von 2020 bis 2023 hatten telefonische Krankschreibungen einen Anteil von jährlich 0,8 bis 1,2 Prozent an allen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Es hätten sich keinerlei Hinweise gefunden, dass sie maßgebliche Treiberin des höheren Krankenstandes seien.

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