SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf hat angekündigt, die Schlupflöcher bei der Erbschaftssteuer schließen und hohe Vermögen stärker besteuern zu wollen. In einem Interview mit RTL und ntv kritisierte er insbesondere die Regelungen in Bayern: „In einigen Bundesländern, zum Beispiel in Bayern, sind die Ausnahmen in der Schenkungsteuer so krass, dass dort in den vergangenen Jahren Milliarden weitergegeben worden sind, ohne einen Cent Steuer zu bezahlen.“ Er betonte die Ungerechtigkeit: „Die Alleinerziehende mit ihrem Kind zahlt in Relation zu ihrem Einkommen mehr Steuern.“
Milliardeneinnahmen durch Steuerreform erwartet
Klüssendorf erklärte, die heutige Regelung führe dazu, „dass die Leute sich vorher arm rechnen“. Die SPD wolle diese Schlupflöcher schließen und rechne „mit einem einstelligen bis zweistelligen Milliardenbetrag, der zusätzlich eingenommen werden kann“. Er kündigte an, mit dem Koalitionspartner „in der zweiten Jahreshälfte“ über eine Reform der Erbschaftssteuer zu beraten. Die zentrale Hürde sei die Schonung von Betriebsvermögen. „Natürlich wollen wir auch, dass Arbeitsplätze vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen gesichert werden“, so Klüssendorf. Daher habe man einen Unternehmensfreibetrag von fünf Millionen Euro vorgeschlagen, unter den „90 Prozent aller Unternehmen und Firmen in Deutschland“ fallen würden.
Ungleichheit in Deutschland: Zwei Familien besitzen so viel wie die untere Hälfte
Klüssendorf wies auf die wachsende Ungleichheit hin: „Zwei der reichsten Familien haben so viel wie die untere Hälfte der Bevölkerung. Das funktioniert nicht mehr.“ Gleichzeitig verwies er auf ein Konzept seiner Partei mit deutlich höheren Freibeträgen für kleinere Erbschaften. Der Vorschlag der SPD: ein Freibetrag in Höhe von einer Million Euro.
Vermögensteuer als weitere Einnahmequelle
Anfang des Monats hatte sich die Bundesregierung auf ein Reformpaket geeinigt, das zwar die Einführung einer „Superreichensteuer“ für Einkommen ab 280.000 Euro vorsieht, aber keine Reform der Erbschaftssteuer. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil begründete dies mit einem für Ende des Jahres erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Auf dieses werde man dann „eventuell auch politisch reagieren müssen“, sagte Klingbeil. Klüssendorf betonte, die Einnahmen aus einer reformierten Erbschafts- und einer wieder eingeführten Vermögensteuer würden direkt in die Länder fließen. „Das Geld steht sofort für Bildung, Betreuung, Erziehung und Polizei zur Verfügung. Also für Aufgaben, die in den Bundesländern und in den Kommunen geleistet werden.“
Vermögensteuer ab 100 Millionen Euro gefordert
Klüssendorf sprach sich zudem für eine Wiedereinführung der Vermögensteuer aus. Als mögliche Grenze nannte er ein Vermögen von 100 Millionen Euro. „Die lassen ihr Vermögen für sich arbeiten und erzielen jedes Jahr Renditen“, so Klüssendorf. „Da kann man als Gesellschaft einfordern, dass dort ein Beitrag auch geleistet wird.“ Als Vorschlag brachte Klüssendorf eine Vermögensteuer von einem Prozent ins Spiel: „Ab einem Vermögen von 100 Millionen Euro hätte man so zweistellige Milliardeneinkünfte. Die könnten die Bundesländer sehr gut gebrauchen.“



