Union und SPD: Bahn muss Alkoholverbot an Bahnhöfen selbst durchsetzen
Union und SPD: Bahn muss Alkoholverbot selbst durchsetzen

Die Deutsche Bahn plant ein Alkoholverbot für alle 5400 Bahnhöfe in Deutschland. Die große Frage ist: Wer soll das Vorhaben durchsetzen? Union und SPD sehen die Bahn bei der Durchsetzung des geplanten Alkoholverbots an Bahnhöfen in der Pflicht.

Union und SPD fordern eigenes Personal der Bahn

„Dass die Deutsche Bahn ihre eigenen Sicherheitsbemühungen verstärkt, begrüße ich ausdrücklich“, sagte der innenpolitische Sprecher der Union, Alexander Throm (CDU), der „Welt“. „Dazu gehört aber auch, dass sie diese Regeln mit eigenem Personal durchsetzt.“ Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, sagte: „Eine Umsetzung kann nur in Betracht kommen, sofern die Bahn eine erhebliche personelle Verstärkung bei der DB Sicherheit nachweist.“

Ähnlich sieht es die Deutsche Polizeigewerkschaft. Deren Vorsitzender Heiko Teggatz rief die Bahn in der „Welt“ dazu auf, das Personal für die Überwachung des Alkoholverbots bereitzustellen: „Das ist eine Sache des Hausrechts der Bahn. Sie muss dafür sorgen, mehr Sicherheitspersonal zu stellen.“

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Was hat die Bahn konkret geplant?

Nach dem Willen der Deutschen Bahn soll es künftig bundesweit untersagt sein, auf Bahnsteigen oder in Bahnhofshallen außerhalb der Bahnhofsgastronomie Bier, Wein oder Schnaps zu trinken. Die flächendeckende Umsetzung soll bis zum 15. Oktober 2026 abgeschlossen sein. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) begrüßt im Grundsatz den Vorstoß von Bahnchefin Evelyn Palla. Die Frage der Durchsetzung eines solchen Verbots sei allerdings „eine problematische“. Er würde auch gern mit Palla darüber sprechen, welche Grundlage ihr Vorstoß habe und welche Informationen und Studien sie vielleicht zu dieser Idee veranlasst haben.

Für die Sicherheit an Bahnhöfen ist neben den DB-Sicherheitskräften die Bundespolizei zuständig. Diese untersteht dem Bundesinnenministerium. Bislang gilt ein Verbot des Alkoholkonsums vor allem an großen deutschen Bahnhöfen wie Frankfurt, Hamburg oder Köln. Insgesamt setzt die Deutsche Bahn deutschlandweit rund 4500 Sicherheitskräfte an Bahnhöfen ein.

Drogenbeauftragter begrüßt Vorstoß

Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, hält den Vorstoß der Deutschen Bahn für richtig, sagte er der „Rheinischen Post“. Bahnhöfe müssten Orte sein, an denen „sich Menschen sicher bewegen können und Eltern nicht überlegen müssen, welchen Bereichen sie mit ihren Kindern besser ausweichen“. „Bahnhöfe sind öffentliche Orte, an denen täglich Millionen Menschen unterwegs sind – darunter viele Kinder und Familien“, führte Streeck aus. „Gerade sie erleben starken Alkoholkonsum, lautes oder enthemmtes Verhalten und die damit verbundene Unberechenbarkeit häufig als Belastung.“ Der Drogenbeauftragte betonte: „Alkohol ist kein gewöhnliches Konsumgut. Er kann abhängig machen, schwere Krankheiten verursachen und Konflikte sowie Gewalt verschärfen.“

Auswirkungen für Obdachlose befürchtet

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe befürchtet indes neue Härten für obdachlose Menschen mit Alkoholsucht. „Ein Verbot verändert nicht die Lebenslage der Menschen, die sich am Bahnhof aufhalten, sondern verdrängt sie lediglich aus dem Blickfeld“, sagte Vize-Geschäftsführer Joachim Krauß dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Der Bahnhof gehöre für viele zu den wenigen witterungsgeschützten und gut zugänglichen öffentlichen Orten. „Durch das Verbot werden die Menschen in Bereiche gedrängt, die weniger Schutz bieten und weniger Anschluss an das Hilfesystem haben“, sagte Krauß. In Hamburg, wo ein entsprechendes Verbot bereits gilt, habe man die Erfahrung gemacht, dass die Menschen in angrenzende Stadtteile verdrängt wurden.

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