Wegner entlässt Digitalisierer Hundt – 50.700 Euro Übergangsgeld
Wegner entlässt Digitalisierer Hundt – 50.700 Euro Übergangsgeld

Wegners Personal-Flop: Chef-Digitalisierer Hundt entlassen – 50.700 Euro Übergangsgeld für drei Monate

Berlin. Der Staatssekretär für Digitalisierung, Matthias Hundt, ist auf Beschluss des Senats entlassen worden. Wie Senatssprecherin Christine Richter nach der entsprechenden Sitzung mitteilte, erhielt Hundt im Roten Rathaus seine Entlassungsurkunde. Der Vorgang hat für den Steuerzahler finanzielle Konsequenzen: Rund 50.700 Euro Übergangsgeld werden für drei Monate fällig.

Hundt hatte erst Mitte März seine Aufgaben übernommen. In der vergangenen Woche bat er zunächst um seine Entlassung, zog das Gesuch jedoch auf Anraten seines Anwalts zurück. Daraufhin kündigte der Senat an, ihn zu entlassen. Die offizielle Entscheidung fiel nun in der Senatssitzung.

Hauer übernimmt zusätzliche Aufgaben

Gleichzeitig wurde Florian Hauer mit den bisherigen Aufgaben Hundts als Staatssekretär für Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung sowie als Chief Digital Officer (CDO) betraut. Hauer übt diese Funktionen zusätzlich zu seinen bestehenden Tätigkeiten als Bevollmächtigter des Landes Berlin beim Bund und Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten aus.

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Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen Hundt

Hintergrund der Entlassung sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden gegen Hundt. Nach Recherchen von MDR und RBB wird im Zusammenhang mit der Insolvenz einer Firma Hundts ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Dresden bestätigte, dass am 25. November 2025 ein Insolvenzverfahren über das Vermögen von Hundts Beratungsunternehmen SDC Sachsen Digital Consulting GmbH eröffnet wurde. Hundt ließ über seinen Anwalt mitteilen, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe seien haltlos.

Nach dem Landesbeamtenversorgungsgesetz haben Beamte, die nicht auf eigenen Antrag entlassen werden, Anspruch auf ein Übergangsgeld für mindestens sechs Monate. Im Fall Hundt beträgt die Summe rund 50.700 Euro für drei Monate, da die Entlassung nicht auf eigenen Wunsch erfolgte.

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