Bundesverfassungsgericht entscheidet über Entschleunigung von Gesetzen
Karlsruhe urteilt über zu schnelles Heizungsgesetz

Karlsruhe entscheidet über Grenzen der Geschwindigkeit von Gesetzgebungsverfahren

Das Bundesverfassungsgericht gibt heute seine Entscheidung im Organstreitverfahren des früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann bekannt. Dieser hatte gegen das als überhastet kritisierte Heizungsgesetz der damaligen Ampel-Koalition geklagt. Der Zweite Senat unter Vorsitz von Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold verkündet das Urteil um 10 Uhr. Im Kern geht es um die Frage: „Wann wird aus einem schnellen ein zu schnelles Gesetzgebungsverfahren?“, wie Kaufhold bereits in der mündlichen Verhandlung im Februar formulierte.

Das Heizungsgesetz, offiziell die Reform des Gebäudeenergiegesetzes, war eines der umstrittensten Projekte der Ampel-Regierung. Es sah vor, dass neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Nach hitzigen Debatten trat es im Januar 2024 in Kraft. Die schwarz-rote Koalition hat jedoch kürzlich zentrale Regelungen wieder abgeschafft. Das Bundesverfassungsgericht prüft nun, ob das ursprüngliche Gesetzgebungsverfahren die Rechte der Abgeordneten verletzte.

Kläger Heilmann: „Extremer Fall von vielen“

Heilmann, der das Verfahren angestrengt hatte, sieht sich in seinem Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung verletzt. „Es geht nicht um mich allein, sondern um das Recht aller Abgeordneten auf ausreichende Beratungszeit“, erklärte er. Er kritisierte eine eingeschlichene Praxis, dass Abgeordnete oft erst am Vorabend einer abschließenden Beratung hunderte Seiten umfassende Änderungen vorgelegt bekämen. Das Gebäudeenergiegesetz sei ein „extremer Fall von vielen“ gewesen.

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Das Verfahren war ungewöhnlich: Das Ampel-Kabinett hatte einen Gesetzentwurf beschlossen, aber noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarten die Koalitionspartner weitere Änderungen in vagen „Leitplanken“. Eine erste Expertenanhörung fand daher zu einem bereits veralteten Entwurf statt. Am 7. Juli 2023 sollte das Gesetz unmittelbar vor der Sommerpause verabschiedet werden, doch die Koalitionsfraktionen legten erst wenige Tage zuvor einen Änderungsantrag vor – bedingt durch Streitigkeiten zwischen Grünen und FDP.

Eilantrag stoppte das Verfahren

Heilmann reichte einen Eilantrag in Karlsruhe ein. Das Bundesverfassungsgericht stoppte daraufhin die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs vor der Sommerpause. Der Senat befand, dass Heilmanns Organstreitverfahren weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet sei. Erst rund zwei Monate später, am 8. September 2023, wurde das Heizungsgesetz vom Bundestag beschlossen und passierte anschließend den Bundesrat.

In der mündlichen Verhandlung zur Hauptsache im Februar 2026 betonte die Vorsitzende Richterin Kaufhold, dass Abgeordnete nur sinnvoll beraten und abstimmen könnten, wenn sie die Möglichkeit hätten, sich über den Inhalt zu informieren und eine Meinung zu bilden. Zugleich wies sie auf den weiten Gestaltungsspielraum des Parlaments hin. Es gehe um die Grenzen zwischen den Abgeordnetenrechten und der Autonomie des Bundestags.

Urteil könnte Standards für Parlamentsabläufe setzen

Klag Heilmann hält es für sinnvoll, wenn das Gericht konkrete Standards für parlamentarische Abläufe festlege. „Verlässliche Rahmenbedingungen würden nicht nur die Qualität der Gesetzgebung für die Zukunft absichern, sondern auch das Herz unserer Demokratie nachhaltig stärken“, sagte er. Dem Parlament falle es oft schwer, sich selbst auf solche Standards zu einigen, daher seien Impulse aus Karlsruhe wichtig.

Der Bundestag hatte erst vor zwei Wochen ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen, das zentrale Regelungen des alten Heizungsgesetzes kippt. Künftig können unter bestimmten Voraussetzungen auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Opposition und Umweltverbände üben scharfe Kritik und warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz sowie einer Kostenfalle für Mieter. Die Linksfraktion versuchte vergeblich, die Verabschiedung vor der Sommerpause in Karlsruhe zu stoppen – das Gericht verwarf die Klage, da die Kläger der Koalition nicht zu erkennen gegeben hätten, dass sie sich in ihren Rechten verletzt sahen.

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