Die EU-Kommission hat in ihrem jährlichen Rechtsstaatsbericht Deutschland erneut erhebliche Mängel in drei zentralen Bereichen attestiert. Konkret kritisiert die Brüsseler Behörde die unzureichenden Informationsrechte für Journalisten gegenüber Bundesbehörden, die mangelnde Transparenz beim Lobbyismus und die fehlende steuerliche Entlastung für gemeinnützige Organisationen. Während Deutschland in anderen Bereichen, wie der Wahrnehmung der Justizunabhängigkeit, gute Noten erhält, bleiben diese drei Baustellen bestehen.
Pressefreiheit: Kein Fortschritt bei Informationsrechten
Laut dem Bericht wurden keine Fortschritte bei der Schaffung eines Gesetzes erzielt, das der Presse ein eigenständiges Recht auf Information gegenüber Bundesbehörden einräumt. Die EU-Kommission empfiehlt Deutschland dringend, eine solche Rechtsgrundlage zu schaffen und dabei europäische Standards für den Zugang zu amtlichen Dokumenten zu berücksichtigen. Derzeit gibt es in Deutschland lediglich das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von 2006, das allen Bürgern einen voraussetzungslosen Anspruch auf Informationen von Bundesbehörden gewährt – unabhängig davon, ob sie Journalisten sind oder ein besonderes Interesse nachweisen können. Die von der EU geforderte Regelung soll jedoch explizit der Presse einen rechtlich verbrieften Anspruch auf Auskünfte geben.
Kontroverse um geplante IFG-Einschränkungen
Die Diskussion um das Informationsfreiheitsgesetz hat in Deutschland zuletzt an Schärfe gewonnen. Die Bundesregierung plant, den Kreis der Frageberechtigten einzuschränken, was bei Medienvertretern, Oppositionspolitikern und Organisationen, die staatliches Handeln kritisch begleiten, auf massive Kritik stößt. Die angekündigte Reform des IFG wird als Rückschritt für die Transparenz gewertet. Die EU-Kommission fordert hingegen eine Ausweitung der Presse- und Informationsrechte, nicht deren Einschränkung.
Lobbytransparenz: Fehlender „legislativer Fußabdruck“
Ein weiterer Kritikpunkt der EU-Kommission betrifft die mangelnde Transparenz beim Lobbyismus. Deutschland habe keine Fortschritte bei der Schaffung eines umfassenden öffentlichen Registers erzielt, das den Einfluss von Lobbyisten auf die Gesetzgebung dokumentiert – den sogenannten „legislativen Fußabdruck“. Dieses Register soll nachvollziehbar machen, welche Interessengruppen an der Entstehung von Gesetzen mitgewirkt haben.
Gemeinnützige Organisationen: Steuerbefreiung nicht angepasst
Die EU-Kommission beanstandet zudem, dass Deutschland die Steuerbefreiung für gemeinnützige Organisationen nicht an die neuen Anforderungen angepasst hat. Dies beeinträchtige die Arbeit der NGOs weiterhin negativ, da sie mit steuerlichen Unsicherheiten kämpfen müssten. Eine Reform der Gemeinnützigkeit war in Deutschland zuletzt politisch umstritten und wurde nicht umgesetzt.
Positive Bewertung der Justizunabhängigkeit
Trotz der Kritik in diesen drei Bereichen erhält Deutschland im Rechtsstaatsbericht der EU-Kommission insgesamt ein überwiegend positives Zeugnis. So nehmen über 75 Prozent der Bevölkerung die Justiz als unabhängig wahr. Auch bei dem früheren Kritikpunkt, dass der Justiz teilweise nicht genügend Ressourcen oder qualifiziertes Personal zur Verfügung stünden, seien erhebliche Fortschritte erzielt worden. Die EU-Kommission betont, dass Deutschland in vielen Rechtsstaatsfragen vorbildlich sei, die genannten Defizite aber dringend behoben werden müssten.



