Laschet attackiert Verfassungsrechtlerin Brosius-Gersdorf nach Spahn-Rücktritt
Laschet attackiert Brosius-Gersdorf nach Spahn-Rücktritt

Die Debatte um Leihmutterschaft in Deutschland ist neu entbrannt. Auslöser ist der Rücktritt von Unionsfraktionschef Jens Spahn, der gemeinsam mit seinem Mann ein Kind durch eine Leihmutter in den USA bekommen hat. Nun mischt sich der frühere CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet ein und greift die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf scharf an.

Laschet: „Ein Segen, dass sie nicht im höchsten deutschen Gericht sitzt“

Auf der Plattform X schrieb Laschet: „Ein Segen, dass sie nicht im höchsten deutschen Gericht sitzt, das über die Werteordnung der Verfassung wacht.“ Hintergrund ist ein Interview von Brosius-Gersdorf mit der „Zeit“, in dem sie die Haltung der Union zur Leihmutterschaft kritisierte. Die Juristin warf der CDU/CSU vor, für einen „paternalistischen Staat“ zu stehen, „der am besten weiß, was für Frauen und auch für potenzielle Leihmütter gut ist“. Das Grundgesetz sei eine freiheitliche Verfassung, die auf dem Menschenbild des selbstbestimmt und autonom handelnden Individuums beruhe. „Die Union spricht mit dem Verbot der Leihmutterschaft und übrigens auch der Eizellspende in Deutschland Frauen ihr Recht auf Selbstbestimmung ab.“

Laschet nannte die Einlassung der Juristin „plump“ – auch weil es parteiübergreifend differenzierte Stellungnahmen zu dem schwierigen Thema gebe. Die Behauptung, dass die Position der Union zur „Miet-Mutterschaft“ mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei, erregte den CDU-Politiker offensichtlich.

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Brosius-Gersdorfs gescheiterte Verfassungsrichter-Kandidatur

Die scharfe Kritik von Laschet ist auch mit Hinblick auf die gescheiterte Kandidatur von Brosius-Gersdorf für das Bundesverfassungsgericht bemerkenswert. Im Juli 2025 sollte sie auf Vorschlag der SPD zur Richterin in Karlsruhe gewählt werden. Die Union stimmte der Kandidatin zunächst zu. Doch eine vor allem im Internet verbreitete Kampagne in Bezug auf ihre Positionen zum Abtreibungsrecht übte massiven Druck auf die Abgeordneten der Unionsfraktion aus. Brosius-Gersdorf erklärte nach dem Scheitern, dass ihr nicht die Gelegenheit gegeben worden sei, sich selbst in der Unionsfraktion auf der Sachebene zu den Vorwürfen zu äußern. „Sie hat mich nicht eingeladen“, sagte sie damals.

Spahn-Rücktritt: „Konsequent“ – aber auch Freude für die Familie

Brosius-Gersdorf nannte den Rücktritt von Spahn nun „konsequent“, weil sich der CDU-Politiker in den vergangenen Jahren gegen eine Legalisierung ausgesprochen habe. „Man kann nicht Wasser predigen und Wein trinken.“ In dem „Zeit“-Gespräch sagte die Juristin aber auch, dass sie sich für Spahn und seinen Ehemann freue. „Mich hat es auch nicht überrascht, dass die beiden dafür eine Leihmutter im Ausland in Anspruch genommen haben.“

Spahn und sein Mann hatten vergangene Woche öffentlich gemacht, dass sie Eltern eines in den USA von einer Leihmutter zur Welt gebrachten Kindes wurden. Dieses Verfahren ist in Deutschland verboten. Die CDU hatte erst Anfang des Jahres auf ihrem Parteitag einen Beschluss gefasst, in dem Leihmutterschaft weiterhin abgelehnt wird. Spahn hatte sich zuvor ebenfalls negativ dazu geäußert. Als Konsequenz aus der Debatte trat er am Wochenende als Fraktionschef zurück.

Brosius-Gersdorf plädiert für Legalisierung unter Bedingungen

Die Verfassungsrechtlerin argumentiert für eine Legalisierung von Leihmutterschaft auch in Deutschland – unter bestimmten Bedingungen. Frauen seien selbstbestimmt und könnten für sich selbst entscheiden, ob sie ein Kind für jemand anderen austragen möchten: „Man darf Frauen und insofern auch Leihmütter nicht gegen ihren erklärten Willen vor sich selbst schützen. Der Staat muss natürlich Regelungen schaffen, die sicherstellen, dass Frauen über die medizinischen und psychosozialen Risiken einer Leihmutterschaft aufgeklärt werden. Wenn sie sich dann aber trotzdem freiwillig dafür entscheiden, darf der Gesetzgeber ihnen das nicht verbieten.“

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Bei kommerzieller Leihmutterschaft, die gegen Bezahlung erfolgt und bei der Kritiker vor der Ausbeutung von Frauen warnen, müsse der Gesetzgeber sorgfältig prüfen und abwägen. „Es gibt in anderen Ländern das Modell der kommerziellen und das der altruistischen Leihmutterschaft“, sagte Brosius-Gersdorf der „Zeit“. „Letzteres bedeutet, die Leihmütter bekommen nur eine angemessene Aufwandsentschädigung, die ihre tatsächlichen Ausgaben abdeckt, etwa Erwerbseinbußen, aber auch ihre körperlichen und psychischen Belastungen berücksichtigen kann.“

Altruistische Leihmutterschaft: Chancen und Risiken

Die Kommission zur Reproduktionsmedizin empfahl 2024, dass die Zulassung einer „altruistischen“ Leihmutterschaft – ohne Bezahlung – erwogen werden könnte. Bedingung seien der Schutz der Leihmutter und des Kindeswohls. Der Gesetzgeber könnte zum Beispiel vorgeben, dass zwischen Leihmutter und Wunscheltern schon vor der Schwangerschaft ein enges Verhältnis bestehen muss.

Brosius-Gersdorf sieht aber auch Nachteile bei der altruistischen Variante: „Praxen, Kliniken und Agenturen würden mit Leihmutterschaften Geld verdienen, während ausgerechnet die Leihmutter, die erhebliche Belastungen und auch Risiken auf sich nimmt, leer ausginge? Das könnte man auch als Ausbeutung unter dem Deckmantel des Altruismus ansehen“, so die Juristin. In den USA und anderen Ländern gebe es für die Leihmutterschaft strenge Voraussetzungen, zum Beispiel die Bedingung, dass die betroffenen Frauen keine Schulden haben dürfen und dass sie berufstätig sind. „Diese und weitere Vorkehrungen schützen vor Zwang und Ausbeutung. Warum sollte das nicht auch in Deutschland möglich sein?“