SPD will Schutz queerer Menschen im Grundgesetz nach CSD-Anschlag forcieren
SPD will nach CSD-Anschlag queere Rechte ins Grundgesetz

Nach dem mutmaßlich islamistischen Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin will die SPD im Bund ein Diskriminierungsverbot wegen sexueller Identität im Grundgesetz verankern. Die Parteivorsitzenden Bärbel Bas, Lars Klingbeil und Generalsekretär Tim Klüssendorf kündigten an, eine Ergänzung von Artikel 3 „mit Nachdruck wieder auf die politische Tagesordnung“ zu setzen. Die Mitteilung liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. „Wir wollen den Schutz queerer Menschen politisch weiter stärken“, erklärten die drei Spitzenpolitiker.

Erweiterung von Artikel 3: Bislang kein Fortschritt im Bundestag

Die Forderung der SPD ist nicht neu: Bereits früher hatte sie eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes gefordert. Aktuell verbietet Artikel 3 die Benachteiligung wegen Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben, religiöser oder politischer Anschauungen – aber nicht wegen sexueller Identität. Der schwarz-rote Berliner Senat hatte im Sommer 2025 eine Bundesratsinitiative beschlossen. Im September 2025 entschied der Bundesrat, das Merkmal der sexuellen Identität aufzunehmen, und legte den Vorschlag dem Bundestag vor. Doch fast ein Jahr später fehlt der Gesetzentwurf weiterhin auf der Tagesordnung des Parlaments.

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hatte im Tagesspiegel-Interview vor dem CSD-Attentat bekräftigt: „Ich wünsche mir, dass der Bundestag gerade auch in diesen Zeiten ein klares Bekenntnis abgibt und wir die Änderung des Grundgesetzes hinbekommen. Da arbeite ich weiter dran.“ Bas, Klingbeil und Klüssendorf betonten zudem, sie setzten sich dafür ein, „dass Förderprogramme für queere Menschen nicht durch Kürzungen geschwächt werden“. Beratungs- und Anlaufstellen leisteten unverzichtbare Arbeit. Zuletzt waren solche Angebote infolge des Sparkurses des Bundes unter Druck geraten.

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Tatverdächtiger kurz vor Anschlag gefilmt – Behörden Risiko bekannt

Laut einem Bericht von „Süddeutscher Zeitung“, NDR und WDR soll der mutmaßliche Attentäter Abdul Ballout noch eine Stunde vor der Tat von einer Kamera des Landeskriminalamts (LKA) Berlin gefilmt worden sein. Die Aufnahmen zeigten den 21-Jährigen am Samstagabend um 20:58 Uhr beim Verlassen seines Hauses. Kurz darauf fuhr er mit einem weißen Kleinbus im Tiergarten in eine Menschenmenge, tötete eine Frau und verletzte 29 Menschen. Die Sicherheitsbehörden hatten Ballout nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft Mitte Mai im Blick. Sein Verhalten deutete jedoch nicht auf einen unmittelbar bevorstehenden Anschlag hin.

Bereits Anfang Mai – vor Ballouts Haftentlassung – hatte eine Sitzung des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) stattgefunden, in der Fachleute von Polizei und Nachrichtendiensten zu dem Schluss kamen, es bestehe ein erhebliches Risiko, dass Ballout erneut ausreisen oder einen Anschlag begehen könne. Diese Einschätzung wurde nicht mit dem Jugendschöffengericht geteilt, das wenig später über die Fortdauer der Untersuchungshaft entschied. Ein solcher Austausch sei offenbar nicht vorgesehen. Am 26. Mai wurde Ballout erneut im GTAZ thematisiert und in die Risikokategorie „Rot“ eingestuft. Da eine Observation nach seiner Freilassung keine Hinweise auf eine Gefährdung ergab, lockerte das LKA die Überwachung, behielt aber die Kontrolle von Telefon und Internet sowie die Kamera vor dem Hauseingang bei.

Justiz verteidigt Aufhebung des Haftbefehls

Eine Sprecherin des Berliner Strafgerichts, Lisa Jani, verteidigte die Aufhebung des Haftbefehls. Das Gericht habe eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten für tat- und schuldangemessen erachtet, wobei die Untersuchungshaft angerechnet wurde. Sechs Monate U-Haft seien bei einem deutschen Staatsangehörigen, der zur Tatzeit und bei Urteilsverkündung Heranwachsender war, vergleichsweise lang. Flucht-, Wiederholungs- oder Verdeckungsabsicht als Haftgründe hätten bei diesem Strafmaß und einem deutschen Pass verneint werden müssen. Ballout stand unter sogenannter Vorbewährung und musste Auflagen wie Beratungsgespräche und Meldung von Wohnsitzwechseln einhalten. Das Urteil sah ihn als „prägbaren Menschen“ und gab ihm eine Chance.

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Extremismusberater: Keine Turboradikalisierung, aber späte Zuführung

Der mutmaßliche Täter hatte nach Einschätzung des Violence Prevention Network (VPN) einen mehrjährigen Radikalisierungsprozess durchlaufen. Thomas Mücke vom VPN sagte der „Berliner Morgenpost“: „Er hatte einen jahrelangen Radikalisierungsprozess hinter sich. Es war keine Turboradikalisierung.“ Er stellte die Frage, warum Ballout einem Deradikalisierungsprogramm erst so spät zugeführt wurde. Ballout hatte vor dem Attentat an zwei Kontaktgesprächen des VPN teilgenommen; ein drittes war für Montag geplant. Mücke betonte, es habe kein Bedrohungssignal gegeben: „Wenn wir merken, die Person steht unter emotionalem Handlungsdruck, äußert Hass oder ist akut aggressiv, geben wir das sofort an die Polizei weiter. All das ist aber nicht in den Gesprächen vorgekommen.“

Todesopfer ist polnische Mutter – Ermittlungen in Polen

Bei der Getöteten handelt es sich um eine 65-jährige Polin aus Warschau, die mit ihrer Tochter den CSD besuchen wollte. Die Tochter überlebte verletzt. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner sprach dem polnischen Geschäftsträger Jan Tombinski sein Beileid aus. „Dieser Terroranschlag ist begründet durch Hass. Wir brauchen mehr Zusammenarbeit, mehr Zusammenhalt, weniger Hass und weniger Kriege auf der Welt“, sagte Wegner. Die polnische Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen wegen Terrorismus ein. „Dies ist ein Verbrechen, das mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft wird“, teilte die Behörde auf X mit.

Gedenken und politische Forderungen

Am Montag versammelten sich Hunderte Menschen in Potsdam auf dem Alten Markt, um der Opfer zu gedenken. Wolfgang Weber kritisierte in seiner Rede Bundeskanzler Friedrich Merz und rief: „Haltet euch gegenseitig!“ Die Polizei zählte etwa 500 Teilnehmer. Es kam zu einem Zwischenfall mit einem AfD-nahen YouTuber, der von der Polizei von der Menge getrennt wurde. Bundesopferbeauftragter Roland Weber richtete eine kostenfreie Telefonhotline (0800 – 0009546) für Betroffene und Zeugen ein. Notfallseelsorger waren am Tatort im Tiergarten im Einsatz. Uta Bolze berichtete: „Viele Menschen sind traurig, es wird geweint. Viele suchen das Gesprächsangebot mit uns. Alte Traumata brechen wieder auf.“

Politikwissenschaftler erwartet Auswirkungen auf Wahlkampf

Der Politikwissenschaftler Thorsten Faas von der FU Berlin sagte der dpa, der Anschlag werde den Wahlkampf spürbar beeinflussen: „Fragen der inneren Sicherheit und der Integration stehen im Fokus.“ Da der CSD ein politisches Event sei, könnte dies zu mehr Polarisierung führen. „Solche Anschläge spielen tendenziell rechten Parteien in die Hände. Aber durch das Ziel des Anschlags – den CSD – kann ein solches Ereignis auch links der Mitte mobilisieren.“ In Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin stehen Landtagswahlen an. Die CDU in Brandenburg forderte zudem eine Verschärfung des Jugendstrafrechts. Der rechtspolitische Sprecher Danny Eichelbaum plädierte dafür, bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren grundsätzlich Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg sieht ebenfalls das Jugendstrafrecht auf dem Prüfstand.